Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage; Anforderungen an die Form des Ausschlusses der Vererblichkeit des Pflichtteilsanspruchs; Rechtsnatur der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs
- erbrechtsiegen.de
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen - Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage; Anforderungen an die Form des Ausschlusses der Vererblichkeit des Pflichtteilsanspruchs; Rechtsnatur der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss der Vererblichkeit und die Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 14.08.2009 - 12 O 342/08
- OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Papierfundstellen
- MDR 2011, 985
- FamRZ 2011, 1681
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79
Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).
- BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).
- BGH, 26.02.2009 - VII ZB 30/08
Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs vor vertraglicher Anerkennung oder …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Aufgrund der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs durch § 852 Abs. 1 ZPO ist lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten einzel- gesamtvollstreckungsrechtlich aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08 = WM 2009, 710; BGH, Urteil vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517).Lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten ist aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08, juris Tz 7 = WM 2009, 710).
- BGH, 25.06.2009 - IX ZB 196/08
Qualifizierung eines Verzichts auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Aufgrund der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs durch § 852 Abs. 1 ZPO ist lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten einzel- gesamtvollstreckungsrechtlich aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08 = WM 2009, 710; BGH, Urteil vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517).Desgleichen betrifft die Entscheidung des BGH vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517, wonach der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners darstellt, nicht die Entstehung des Anspruchs, sondern abermals nur den (hier gesamt-) vollstreckungsrechtlichen Zugriff durch Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten.
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
Die Nachlassteilhabe der Abkömmlinge ist Ausdruck einer Familiensolidarität, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Abkömmlingen besteht; insoweit hat das Pflichtteilsrecht die Funktion , die Fortsetzung des ideellen und wirtschaftlichen Zusammenhangs von Vermögen und Familie über den Tod des Vermögensinhabers hinaus zu ermöglichen (vgl. BVerfG Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03= BVerfGE 112, 332).Dies gilt insbesondere, als die Nachlassteilhabe der Abkömmlinge Ausdruck einer Familiensolidarität ist, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Abkömmlingen besteht und das Pflichtteilsrecht die Funktion hat, die Fortsetzung des ideellen und wirtschaftlichen Zusammenhangs von Vermögen und Familie über den Tod des Vermögensinhabers hinaus zu ermöglichen (BVerfG Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03= BVerfGE 112, 332).
- OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16
Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs
Die Beschwer des unterlegenen Auskunftsklägers hingegen richtet sich nicht nach dem Auskunftsaufwand des Beklagten, sondern nach dem ebenfalls gemäß § 3 ZPO festzusetzenden Wert der verlangten Auskunft und dieser regelmäßig nach einem Bruchteil des Werts des Zahlungsanspruchs, der durch die Auskunft vorbereitet werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 24.02.2011, 19 W 38/10; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil v. 08.06.2011, 13 U 108/09, juris Rn. 17 m.w.N.).