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   OLG Brandenburg, 08.08.2018 - (1) 53 Ss 145/18 (29/18)   

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https://dejure.org/2018,43897
OLG Brandenburg, 08.08.2018 - (1) 53 Ss 145/18 (29/18) (https://dejure.org/2018,43897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2018 - (1) 53 Ss 145/18 (29/18) (https://dejure.org/2018,43897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2018 - (1) 53 Ss 145/18 (29/18) (https://dejure.org/2018,43897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 200 Abs. 1 ; StPO § 218 ; StGB § 266a
    Anforderungen an die Individualisierung und Umgrenzung des Tatvorwurfs bei einer Anklage wegen Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt bei illegaler Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Die den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Strafausspruchs ist grundsätzlich möglich und in der Regel wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2017, Az.: 4 StR 481/16, Rn. 14 - m. w. Nachw. - juris).

    Sowohl hinsichtlich der gegen die Angeklagte P... erkannten Einzel- bzw. der Gesamtfreiheitsstrafe als auch der gegen den Angeklagten Z... verhängten Einzel- bzw. Gesamtgeldstrafe ist jeweils die Grenze des Vertretbaren nicht überschritten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105; Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 230/53, BGHSt 5, 57; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 -).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (vgl. BGHSt 29, 319; 34, 345).

    Sowohl hinsichtlich der gegen die Angeklagte P... erkannten Einzel- bzw. der Gesamtfreiheitsstrafe als auch der gegen den Angeklagten Z... verhängten Einzel- bzw. Gesamtgeldstrafe ist jeweils die Grenze des Vertretbaren nicht überschritten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105; Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 230/53, BGHSt 5, 57; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 -).

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Eine Anklageschrift erfüllt auch dann die für ihre Wirksamkeit erforderliche lndividualisierungs- und Umgrenzungsfunktion, wenn die zur Last liegende Höhe des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt bei illegaler Beschäftigung auf einer Schätzung beruht, selbst wenn die genauere Berechnung der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2018, 878, 879).".
  • OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18

    Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Dieser Darstellungsmangel berührt indes nicht die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß, weil die Angaben zur Höhe der nicht abgeführten Beiträge für die jeweiligen Arbeitnehmer, Krankenkassen und Monate im amtsgerichtlichen Urteil eine hinreichende Grundlage für die Strafzumessung bieten (vgl. für die Darstellung der Berechnung hinterzogener Steuern ebenso: OLG Bamberg, Urteil vom 22. Juni 2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18 - juris).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Denn die fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse (mehrere Taten statt einer Tat) steht der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Strafausspruch nicht entgegen; vielmehr sind der Schuldspruch mit den angenommenen Konkurrenzverhältnissen ebenso wie die ihm zugrunde liegenden Feststellungen bindend geworden (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1996, Az.: 1 StR 149/16, Rn. 4; Urteil vom 28.03.2018, Az.: 2 StR 176/17, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2005, Az.: 83 Ss 72/05, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2017, Az.: III-5 RVs 41/17, Rn. 7 - jeweils bei juris).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Sowohl hinsichtlich der gegen die Angeklagte P... erkannten Einzel- bzw. der Gesamtfreiheitsstrafe als auch der gegen den Angeklagten Z... verhängten Einzel- bzw. Gesamtgeldstrafe ist jeweils die Grenze des Vertretbaren nicht überschritten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105; Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 230/53, BGHSt 5, 57; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 -).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Angaben, die den Tatvorwurf näher konkretisieren, können zwar erforderlich sein, damit die Anklageschrift ihre Informationsfunktion erfüllt; ihr Fehlen lässt jedoch die Wirksamkeit der Anklageschrift unberührt (vgl. BGH, wistra 2018, 49).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Nur wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (vgl. BGH StV 2017, 314; BGHSt 43, 293; NStZ 1994, 130; BGHSt 33, 59) oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2014, 635; wistra 2013, 463; BGHSt 62, 155 - jeweils m.w.N.), ist eine Beschränkung von Berufung oder Revision - ausnahmsweise - als unwirksam anzusehen.
  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Nur wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (vgl. BGH StV 2017, 314; BGHSt 43, 293; NStZ 1994, 130; BGHSt 33, 59) oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2014, 635; wistra 2013, 463; BGHSt 62, 155 - jeweils m.w.N.), ist eine Beschränkung von Berufung oder Revision - ausnahmsweise - als unwirksam anzusehen.
  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
    Nur wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (vgl. BGH StV 2017, 314; BGHSt 43, 293; NStZ 1994, 130; BGHSt 33, 59) oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2014, 635; wistra 2013, 463; BGHSt 62, 155 - jeweils m.w.N.), ist eine Beschränkung von Berufung oder Revision - ausnahmsweise - als unwirksam anzusehen.
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 230/53
  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • OLG Brandenburg, 03.07.2019 - 53 Ss 57/19

    Berücksichtigung einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu

    Die den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Rechtsfolgenausspruchs ist grundsätzlich möglich und in der Regel wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2017, Az.: 4 StR 481/16, Rn. 14; Senat, Urteil vom 08.08.2018, Az.: (1) 53 Ss 145/18 (29/18), Rn. 12 - jeweils m. w. Nachw. - juris).
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