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   OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15   

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https://dejure.org/2018,39883
OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15 (https://dejure.org/2018,39883)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2018 - 12 W 14/15 (https://dejure.org/2018,39883)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2018 - 12 W 14/15 (https://dejure.org/2018,39883)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Frankfurt, 13.10.1998 - 8 U 70/98

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines postoperativen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Vor diesem Hintergrund sind die von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 13.10.1998 (veröffentlicht in VersR 1999, S. 1544) und vom 16.08.2001 (veröffentlicht in DAR 2002, S. 448) in keiner Weise mit der Situation im vorliegenden Rechtsstreit vergleichbar.
  • BGH, 25.06.2002 - VI ZR 279/01

    Haftungsprivilegierung bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Vor diesem Hintergrund sind die von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 13.10.1998 (veröffentlicht in VersR 1999, S. 1544) und vom 16.08.2001 (veröffentlicht in DAR 2002, S. 448) in keiner Weise mit der Situation im vorliegenden Rechtsstreit vergleichbar.
  • OLG Oldenburg, 02.12.1997 - 5 U 79/97

    Fehlerhafte Nichterkennung einer Osteotomie; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Die - behauptete - ausgeführte Verschlechterung der Situation rechtfertigt vielmehr kein über 10.000,00 EUR hinausgehendes Schmerzensgeld (vergleiche hierzu auch die Entscheidungen OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2007, Az. 3 U 54/06, veröffentlicht in juris, und OLG Oldenburg VersR 1998, S. 595).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Zutreffend hatte das Landgericht allerdings noch ausgeführt, dass im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage in eng begrenztem Rahmen eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig und die Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BVerfG NJW 2010, S. 288, NJW 1994, S. 1160; OLG Köln NJW-RR 2001, S. 791; Geimer in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl., § 114, Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11

    Arzthaftung: Bedeutung eines Schlichtungsgutachtens bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist demgegenüber nur geboten, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet oder wenn dargelegt wird, dass die im Schlichtungsverfahren tätigen Gutachter und Ärzte nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, etwa weil sie nicht für das zu beurteilende Fachgebiet ausgebildet sind (BGH NJW 1987, S. 2300; VersR 2008, S. 1216; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 08.05.2012; Az. 12 W 43/11, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. zu allem BGHZ 18, S. 149; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Darlegungs- und beweispflichtig für eine richtige und vollständige Aufklärung ist dabei der behandelnde Arzt (BGH VersR 1992, S. 960 und S. 747).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Zutreffend hatte das Landgericht allerdings noch ausgeführt, dass im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage in eng begrenztem Rahmen eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig und die Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BVerfG NJW 2010, S. 288, NJW 1994, S. 1160; OLG Köln NJW-RR 2001, S. 791; Geimer in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl., § 114, Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, S. 1283; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 20.01.1984 - 6 U 178/79

    Schmerzensgeld; Beeinträchtigung der Sehfähigkeit; Ärztliche Fehlbehandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15
    Im Rahmen der Aufklärung ist auch das Risiko zu erörtern, inwieweit trotz fehlerfreier medizinischer Behandlung Schadensrisiken bestehen, seien es mögliche Komplikationen während des Eingriffs oder sonstige schädliche Nebenfolgen (BGH VersR 2005, S. 1238; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 41; vgl. auch BGH VersR 1982, S. 147; OLG Oldenburg VersR 1986, S. 69).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80

    Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler -

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

  • OLG Dresden, 10.01.2022 - 4 W 899/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigen Klage ist in einem eng begrenzten Rahmen eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig und die Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten des Rechtsstreites selbst tragen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.11.2018 - 12 W 14/15 - juris).

    Ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren kann im Prozesskostenhilfeverfahren herangezogen werden und dazu führen, dass im Rahmen zulässiger antizipierter Beweiswürdigung angenommen werden kann, der Antragsteller werde sein Vorbringen nicht beweisen können (vgl. Senat, Beschluss vom 19.03.2021 - 4 W 72/21, Rdnr. 8 - juris; vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.11.2018 - 12 W 14/15 - juris).

    Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist demgegenüber nur geboten, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet oder wenn dargelegt wird, dass die im Schlichtungsverfahren tätigen Gutachter und Ärzte nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.11.2018 - 12 W 14/15 - juris).

  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 12 W 22/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Sofortige

    Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist dann nur geboten, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet oder dargelegt wird, dass die im Schlichtungsverfahren tätigen Gutachter und Ärzte nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, etwa weil sie nicht für das zu beurteilende Fachgebiet ausgebildet sind (vgl. Senat, Beschluss v. 08.11.2018 - 12 W 14/15 - und vom 08.05.2012 - 12 W 43/11 -, jeweils zitiert nach juris).
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