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   OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03   

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https://dejure.org/2005,8924
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03 (https://dejure.org/2005,8924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer restlichen Werklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag sowie auf Eintragung einer Bauhandwerkversicherungshypothek; Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Richtigkeit einer Kalkulation zur Abgrenzung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 66 Abs. 5; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 649; ; FGG § 141 a; ; FGG § 141 a Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag sowie zur Eintragung einer entsprechenden Bauhandwerkersicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Einheitspreisangebot: Werklohn aus Pauschalpreisvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abrechnung Pauschalvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Pauschalvertrag: Vergütung nur aufgrund plausibler Kalkulation (IBR 2005, 1256)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Im vorliegenden Fall geht es allein um die Frage der inhaltlichen Richtigkeit, die - wie der BGH insbesondere in seiner Entscheidung vom 18.04.2002 (Az: VII ZR 164/01) ausgeführt hat - von der Frage der Prüffähigkeit zu unterscheiden ist.
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03

    Richterernennungen in Brandenburg wirkssam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    aa) Soweit die Beklagten die ordnungsgemäße Ernennung der an den Entscheidungen in der ersten Instanz beteiligten Richter im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Richterwahlausschusses im Land Brandenburg gerügt haben, hat der BGH mit Beschluss vom 16.09.2004 - Az. III ZR 201/03 - ausgeführt, dass ein etwaiger Verfahrensmangel bei der Richterwahl nicht zur Unwirksamkeit der Ernennung der betroffenen Richter führt.
  • KG, 02.08.1999 - 2 W 509/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    bb) Auch zur Frage der Prozessfähigkeit der Klägerin, d.h. zur Frage der wirksamen Vertretung der Klägerin durch den mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13.08.2003 bestellten Nachtragsliquidator, hält der Senat an seiner bereits in der Verfügung der Vorsitzenden vom 11.03.2004 geäußerten Rechtsauffassung fest, wonach der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg für den Senat bindend ist, da er rechtsgestaltenden Charakter hat und damit für und gegen Jedermann Wirkung entfaltet (KG Berlin, GmbHR 1999, 1202, 1203).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 03.04.2003 (NJW 2003, 2231, 2232) nur zur Aktivlegitimation einer vermögenslosen und wegen Zurückweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse aufgelösten GmbH Stellung genommen.
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 24.10.1985 (NJW 1986, 850) oder vom 29.09.1981 (NJW 1982, 238).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 24.10.1985 (NJW 1986, 850) oder vom 29.09.1981 (NJW 1982, 238).
  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruches ist der Auftragnehmer bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag gehalten, die geforderte Vergütung für die erbrachten Leistungen aus dem Vertragspreis abzuleiten (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 51).

    Dabei muss der Auftragnehmer anhand einer konkreten Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 51).

    Sie lässt sich nur auf der Grundlage einer plausiblen Kalkulation des Auftragnehmers ermitteln; eine solche Grundlage für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO liegt jedoch nicht vor (vgl. in einem ähnlichen Fall Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09. Februar 2005 - 4 U 190/03, BTR 2005, 128, juris: Tz. 63).

  • LG Hamburg, 31.10.2007 - 417 O 121/07

    Die Parteien streiten um Ersatz von Mietausfall....

    Die entsprechende Klage wurde, nachdem den Beklagten in der Berufungsinstanz der Streit verkündet worden war, im Ergebnis mit der Begründung abgewiesen (Landgericht Hamburg 333 O 151/02 und HansOLG 4 U 190/03), die Voraussetzungen der Mietreduzierung seien nach wie vor gegeben, weil die Gastronomieflächen im Bowlingcenter nicht bei der Ermittlung der 1000m² Gastronomie mitzuzählen seien (K4, K7).
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