Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung
- RA Kotz
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Ausgleichsansprüche nach Beendigung
- beck.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung
- rechtsportal.de
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Ansprüche nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleich nach einer Trennung?
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei leichtfertigen überobligatorischen Zuwendungen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Ausgleich für Investitionen bei unehelicher Lebensgemeinschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erstattungsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstücksinvestitionen: Partner kann nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsanspruch zu stehen - Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Beziehungsende: Ausgleichsansprüche gegen Ex-Partner?
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.06.2012 - 14 O 24/12
- OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277).Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, FamRZ 2008, 1822, Rn 34).
Zu fordern ist vielmehr eine konkrete Zweckabrede, wie sie etwa dann vorliegen kann, wenn die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollten, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt hat, an dem erworbenen Gegenstand langfristig partizipieren zu können (BGH, FamRZ 2008, 1822, Rn 35).
Maßgebend ist eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls, in die auch der Zweck der Zuwendung einzubeziehen sowie zu berücksichtigen ist, inwieweit dieser Zweck erreicht worden ist (BGH, Urteil vom 09.07.2008, XII ZR 179/05).
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277). - BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00
Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
Unter Geschenke im Sinne des § 1301 BGB fallen grundsätzlich alle Zuwendungen, die mit der Auflösung der Verlobung ihre Grundlage verlieren, nicht dagegen Unterhaltsbeiträge von Verlobten, die vor der Heirat einen gemeinsamen Hausstand führen (BGH FamRZ 2005, 1151;… Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Aufl. § 1301, Rn 4), weil diese nicht in Erwartung der Ehe, sondern im Hinblick auf das gegenwärtige Zusammenleben der Parteien erfolgen.