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   OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16   

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https://dejure.org/2016,13263
OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16 (https://dejure.org/2016,13263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 1 Ws 18/16 (https://dejure.org/2016,13263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 1 Ws 18/16 (https://dejure.org/2016,13263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, NJW 2012, 513 ).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    Die Aufhebung des Haftbefehls ist allerdings gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO geboten, weil das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK folgende Beschleunigungsgebot durch das bisherige Verfahren in einem Maße verletzt ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der der Untersuchungshaft auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 [49]), nicht mehr gewahrt ist.
  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG, StraFo 2009, 375; KG, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 4 Ws 132/13 -, juris).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    Je nach Sachlage kann dabei bereits eine vermeidbare Verfahrensverzögerung von wenigen Wochen mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen unvereinbar sein (vgl. BVerfG, StV 2007, 644 ; KG, a.a.O.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    a) Das im Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte von Anfang an alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 58. Auflage, § 120 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG, StraFo 2009, 375; KG, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 4 Ws 132/13 -, juris).
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