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   OLG Brandenburg, 09.04.1999 - 4 U 128/98   

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https://dejure.org/1999,8048
OLG Brandenburg, 09.04.1999 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1999,8048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.1999 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1999,8048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 1999 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1999,8048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzklage gegen einen Architekten wegen Baukostenüberschreitung; Mängel bei der Werkplanung und Bauüberwachung des Bauvorhabens; Vereinbarung eines verbindlichen Kostenrahmens; Laufende Kostenkontrolle und entsprechende Beratung des Bauherrn als Nebenpflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründet Überschreitung eines Kostenrahmens Schadensersatzansprüche? (IBR 1999, 490)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 1201
  • BauR 1999, 1202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

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  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Anspruchsgrundlage im Falle der Bausummenüberschreitung ist § 635 BGB (OLG Stuttgart BauR 2000, 1893, 1894; Brandenburgisches OLG BauR 1999, S. 1202 ff.; BGH BauR 1997 1067, 1068).

    So kann insbesondere nichts darüber ausgesagt werden, hinsichtlich welcher Gewerke Ende Januar/Anfang Februar 1993 aufgrund welcher Änderungen welche Kosten im Einzelnen hätten eingespart werden können und eingespart worden wären (siehe dazu OLG Brandenburg BauR 1999, 1202, 1203).

  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97

    Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung

    Dann haftet er unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen seine Nebenpflichten zur Kostenkontrolle auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (BGH aaO unter il. 2. b); Locher/Koeble/Frik, aaO Rdn. 59 insbesondere aber OLG Celle - Urteil vom 27.06.1996 - 14 U 198/95 in BauR 98, 1030, Revision des Klägers durch Beschluß des BGH vom 26.03.1998 - VII ZR 246/96 - nicht angenommen, und Brandenburgisches OLG - Urteil vom 9-4.1999 -4 U 128/98 in BauR 99, 1202).
  • VK Brandenburg, 05.04.2006 - 1 VK 3/06

    Eröffnung eines Nachprüfungsverfahrens über die Auslobung eines offenen

    Es entspricht mittlerweile herrschender Rechtsprechung, dass bei verbindlicher Vorgabe einer Bausumme als Kostenrahmen dieser vom Architekten einzuhalten ist (BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 ­ VII ZR 171/95, IBR 1997, 375; OLG Brandenburg, Urteil vom 9. April 1999 ­ 4 U 128/98, IBR 1999, 490).
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