Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11909
OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10 (https://dejure.org/2012,11909)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 U 92/10 (https://dejure.org/2012,11909)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 U 92/10 (https://dejure.org/2012,11909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das standesgemäße Vorlesen einer Urkunde durch den Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b Abs. 1; BeurkG § 13a; BeurkG § 14
    Anforderungen an das Vorlesen einer Urkunde durch den Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufpreis knapp 80% überteuert: Vertrag wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kaufvertrag vom Bildschirm abgelesen - Unwirksam!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Sittenwidrigkeit eines Wohnungskaufs bei einem den Wert um 78,9% übersteigenden Kaufpreis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung überteuert und Kaufvertrag vom Bildschirm abgelesen: Vertrag wirksam? (IMR 2012, 334)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Das ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Die hieran anknüpfende Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Liegt hiernach kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, kann eine verwerfliche Gesinnung nur bei Vorliegen weiterer besonderer Umstände angenommen werden (BGH NJW 01, 1127, 1128), für die hier indes nichts ersichtlich ist.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Es ist vielmehr die eigene Angelegenheit eines Grundstückserwerbers, sich einen Überblick über die Marktgängigkeit des vom Verkäufer begehrten Preises zu verschaffen (BGHZ 123, 126, 129).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1999 - 1 Not 1/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Angesichts des nach dem Vorstehenden als unstreitig zugrunde zu legenden Sachverhaltes hat nämlich entgegen § 13 BeurkG - eine Ausnahme vom Vorleseerfordernis gemäß §§ 13a, 14 BeurkG lag ersichtlich nicht vor - der Notar seine Verpflichtung zum Vorlesen der Urkunde nicht genügt, da er diese lediglich vom Bildschirm abgelesen hat (vgl. Litzenburger in Bamberger/Roth, BeckOK BeurkG § 13, Rn.1 - m.w.N.), was, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt/Main (DNotZ 2000, 513) annimmt, zur Unwirksamkeit der Beurkundung führt.
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Der solchermaßen im Wege der Auslegung bestimmte Vertragsinhalt wird dann auch dem Formerfordernis des § 311b BGB gerecht (vgl. BGH DNotZ 98, 944; OLG Naumburg, Urteil vom 04. April 2000 - 11 U 241/99).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Bei einem, wie hier, Passivprozess ist selbst eine gelöschte Gesellschaft nämlich dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH NJW-RR 2011, 115, 116; NJW 79, 1592).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Bei einem, wie hier, Passivprozess ist selbst eine gelöschte Gesellschaft nämlich dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH NJW-RR 2011, 115, 116; NJW 79, 1592).
  • OLG Naumburg, 04.04.2000 - 11 U 241/99

    Durchführung oder Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Wandelung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Der solchermaßen im Wege der Auslegung bestimmte Vertragsinhalt wird dann auch dem Formerfordernis des § 311b BGB gerecht (vgl. BGH DNotZ 98, 944; OLG Naumburg, Urteil vom 04. April 2000 - 11 U 241/99).
  • OLG Hamm, 22.03.2007 - 22 U 183/04

    Beratungspflichten beim Immobilienkauf - Keine Pflicht des Verkäufers zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Werden sie gleichwohl vom Verkäufer übernommen, sind sie, da sich hierdurch die insgesamt vom Käufer aufzubringenden Kosten reduzieren, bei der Ermittlung des auf das Objekt entfallenden Kaufpreises abzuziehen (vgl. auch BGH WM 00, 1245, 1247; OLG Hamm vom 22.03.2007 - 22 U 183/04).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Werden sie gleichwohl vom Verkäufer übernommen, sind sie, da sich hierdurch die insgesamt vom Käufer aufzubringenden Kosten reduzieren, bei der Ermittlung des auf das Objekt entfallenden Kaufpreises abzuziehen (vgl. auch BGH WM 00, 1245, 1247; OLG Hamm vom 22.03.2007 - 22 U 183/04).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGH a.a.O.; NJW 2002, 429, 430).
  • BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14

    Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom

    c) Anlass, von der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung Zustimmung erfahren hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - 4 U 92/10, juris Rn. 51; iE ebenso OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2007 - 22 U 183/04, juris Rn. 51) abzuweichen, besteht nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht