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   OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 3 U 146/05   

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https://dejure.org/2006,15118
OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 3 U 146/05 (https://dejure.org/2006,15118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2006 - 3 U 146/05 (https://dejure.org/2006,15118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2006 - 3 U 146/05 (https://dejure.org/2006,15118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Darlehns bei Ausscheiden der Valuta aus dem Vermögen des Darlehensgebers und deren Zuführung an den Darlehensnehmer in der vereinbarten Form; Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehns; Pflicht des Darlehensnehmers zur Darlegung der Nichtauszahlung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § ... 292 Satz 1; ; ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 320; ; ZPO § 419; ; ZPO § 440 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 8 Satz 1; ; BGB § 428; ; BGB § 488 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 607 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 440 Abs. 2 Satz 1; BGB § 488 Abs. 1.
    Darlehensgewährung ohne unmittelbare Geldleistung - Vereinbarungsdarlehen - Vermutung der Echtheit einer über einer Namensunterschrift stehenden Schrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 3 U 146/05
    d) Nur der Vollständigkeit halber sei ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der inzwischen wohl ganz herrschenden Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, die Unterzeichnung eines Darlehensschuldscheins grundsätzlich dazu führt, dass der Darlehensnehmer die Nichtauszahlung der Valuta darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206 = NJW 1986, 2571; Nobbe aaO Rdn. 491; Palandt/Putzo aaO Rdn. 40; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 3 U 146/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, genügt es vielmehr, wenn die Valuta aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form zugeführt worden ist oder Letzterer die Auszahlung an einen Dritten genehmigt hat (vgl. jüngst u.a. BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 193/04, RN 31, WM 2006, 1003 = NJW 2006, 1788; ferner Nobbe, Bankrecht - Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, Rdn. 486, m.w.N.).
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