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   OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06   

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https://dejure.org/2007,13914
OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06 (https://dejure.org/2007,13914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 5 U 164/06 (https://dejure.org/2007,13914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 5 U 164/06 (https://dejure.org/2007,13914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Zivilgerichts zur Entscheidung über einen Rückübertragungsanspruch nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (VermG); Anspruch aus einem hängengebliebenen Ausreisekaufvertrag; Verkauf eines Grundstücks im Zusammenhang mit einer Ausreise aus der DDR; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17 Abs... . 2 Satz 1; ; GVG § 17 a; ; GVG § 17 a Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; ZGB/DDR § 33 Abs. 2; ; ZGB/DDR § 70; ; ZGB/DDR § 70 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz; ; ZGB/DDR § 70 Abs. 2 Satz 1; ; ZGB/DDR § 305 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 1; ; VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 3; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 4 Abs. 1; ; VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 1; ; VermG § 7 Abs. 8 Satz 1; ; AGVG § 17; ; EGBGB Art. 233 § 2; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 7; ; EGBGB Art. 233 § 7 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 985; ; BGB § 987 Abs. 1; ; BGB § 988; ; BGB § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Vermögensgesetz bei Restitutionsansprüchen in Ausreisefällen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Der Klägerin stand seither allein (BGHZ 118, 34) der öffentlich rechtliche Rückübertragungsanspruch zu, der gemäß § 13 GVG zum Verwaltungsrechtsweg gehört (Musielak/Wittschier, § 17 a GVG Rn. 10).

    Jedoch sind diese zivilrechtlichen Ansprüche bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 3 VermG grundsätzlich durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, weil dieses Gesetz der Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften entgegensteht (BGHZ 118, 34).

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Wenn ein Kaufvertrag, der unter staatlichem Druck zustande gekommen sei, auch an einem anderen Mangel leide, der zur Unwirksamkeit führe, sei die Berufung auf diesen Mangel und damit insoweit der Zivilrechtsweg durch die Regelung des § 1 Abs. 3 VermG nicht ausgeschlossen (BGH NJW 1993, 389).

    Die Berufung auf diesen Mangel und damit insoweit der Zivilrechtsweg ist durch die Regelung des § 1 Abs. 3 VermG nicht ausgeschlossen (BGH NJW 1993, 389).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Dieser Zuordnung entspricht es, dass die bis dahin gezogenen Nutzungen grundsätzlich dem Verfügungsberechtigten verbleiben, der andererseits die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat (BGHZ 128, 210, 211, BGHZ 137, 183, 186).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Da die Parteien durch die Verfahrensweise die vom Gesetz gewollte Möglichkeit einer gesonderten Vorabklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen würde, bleibt dem Rechtsmittelgericht diese Überprüfung möglich (BGHZ 130, 159, 163).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Dieser Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, die auf eine unlautere Machenschaft i.S. des § 1 Abs. 3 VermG gestützt werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG VIZ 1997, 31).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Dieser Zuordnung entspricht es, dass die bis dahin gezogenen Nutzungen grundsätzlich dem Verfügungsberechtigten verbleiben, der andererseits die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat (BGHZ 128, 210, 211, BGHZ 137, 183, 186).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 164/06
    Das gilt aber nur, soweit es sich nach Gegenstand und Parteien um ein und denselben Anspruch handelt (MünchKomm/Wolf, ZPO, § 17 GVG Rn. 13; BGHZ 114, 1, 2).
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