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   OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21   

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https://dejure.org/2021,43680
OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21 (https://dejure.org/2021,43680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2021 - 13 WF 151/21 (https://dejure.org/2021,43680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2021 - 13 WF 151/21 (https://dejure.org/2021,43680)
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  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21
    Zur Bemessung sind das Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des titulierten Anspruchs sowie die Hartnäckigkeit heranzuziehen, mit der der Schuldner die Erfüllung seiner Leistungspflicht unterlässt (OLG Celle, BeckRS 2012, 22321).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21
    Hier müssen deshalb die Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander dargestellt werden, so dass die steuerlich beachtlichen Absetzungen und Aufwendungen von den unterhaltsrechtlich relevanten abgegrenzt werden können (OLG Dresden, BeckRS 2019, 23419; Winter in BeckOGK BGB, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand 01.08.2021 § 1605 Rn. 110).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 10 WF 149/06

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21
    Auch der Wert des Hauptsacheverfahrens kann zur Orientierung heranzuziehen sein (OLG Koblenz, FamRZ 2020, 1934; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2007, 63).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 81/19

    Zwangsvollstreckung in Umgangssachen - Unzulässige Wertfestsetzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21
    § 55 FamGKG eröffnet dem Gericht eine Festsetzungskompetenz nur für wertabhängige Gerichtsgebühren (Senat, NZFam 2019, 455).
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