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   OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13   

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https://dejure.org/2014,40769
OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13 (https://dejure.org/2014,40769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2014 - 3 U 36/13 (https://dejure.org/2014,40769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 3 U 36/13 (https://dejure.org/2014,40769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Initiators oder Hintermanns eines Medienfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 311 Abs. 2
    Haftung des Initiators oder Hintermanns eines Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Grundsätzlich gilt, dass der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich, richtig und vollständig zu unterrichten hat (z.Bsp. BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08, Rn. 10).

    Dazu gehört nach der auf das Urteil vom 06.10.1980, II ZR 60/90, NSW 1981, 1449 ff, zurückzuführenden Rechtsprechung des Bundesgerichthofes auch die Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08).

    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichthofes zu einem "ci... Medienfond" (Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08) ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers zwar noch nicht, dass Verflechtungshinweise hinsichtlich sämtlicher Unternehmen zu erfolgen haben, die vertraglich in irgendeiner Weise in die Verwirklichung des Vorhabens mit eingebunden sind und für die der Investitionsplan des Emissionsprospektes Mittel bereit stellt.

  • BGH, 31.10.2013 - III ZR 66/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichthof in der Entscheidung vom 31. Oktober 2013 (III ZR 66/13) nochmals bestätigt.

    Für einen potentiellen Anleger ist auch erkennbar, dass der Berufungsbeklagte zu 1. von den Dienstleistungen, die die P... für die Fondsgesellschaft erbringt, profitiert (vergl. hierzu BGH Urteil vom 31.10.2013, III ZR 66/13).

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Zu dieser Nennung müssen weitere Handlungen hinzutreten, durch die besonderes Vertrauen in Anspruch genommen wird (BGH a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 04. Mai 2004, XI ZR 41/03, NJW-RR 2005, 23, 24 f).

    Dies ist nicht mehr als ein werbemäßiger Hinweis und bedeutet nicht, dass der Berufungsbeklagte selbst persönlich mit einem Anspruch auf besonderes Vertrauen hervorgetreten ist (vergl. auch BGH, Urteil vom 04.05.2004, XI ZR 41/03; OLG Braunschweig, 2 U 60/10).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Da der Berufungsbeklagte zu 1. nicht Vertragspartner der beitretenden Kommanditisten ist, wohl aber als Initiator oder Hintermann des streitgegenständlichen Kapitalanlagemodells anzusehen ist, kämen in erster Linie Ansprüche aus der - vom Bundesgerichtshof entwickelten - "Prospekthaftung im engeren Sinne" in Betracht, die nicht an persönliches, sondern typisiertes Vertrauen anknüpft und davon ausgeht, dass Gründer, Initiatoren, Gestalter und Hintermänner eines Unternehmens für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospektes verantwortlich sind (vergl. Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 311, Rn 67 ff; BGH NJW 2010, 1077; BGH NJW 2012, 758).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt für die Verjährung von Ansprüchen aus der Prospekthaftung im engeren Sinne eine absolute Frist von drei Jahren ab Abschluss der Beitrittsvereinbarung (BGH NJW 2010, 1077).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Es darf der Prognose auch die optimistische Erwartung einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, a.a.O.; vergl. auch BGH, Urteil vom 21.03.2006, XI ZR 63/05, WM 2006, 851).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Nach der hierzu ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichthofes vom 27.10.2009 (XI ZR 337/08, NSW-RR 2010, 115 ff) gehören zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts.
  • OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12

    Abweisung der Klage gegen die Treuhandkommanditistin und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Selbst wenn es sich vorliegend um einen Fonds mit einer so genannten Defeasance Struktur gehandelt haben sollte, wäre der Hinweis ausreichend gewesen (vergleiche OLG München, Urteil vom 03. Juli 2013, 13 U 3705/12).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Der 12. Senat des hiesigen Oberlandesgerichts hat sich in den Verfahren 12 U 20/12 und 12 U 212/12 der hiesigen Auffassung angeschlossen.
  • BGH, 25.02.1991 - II ZR 60/90

    Haftung des Kommanditisten einer Publikums-KG bei Einräumung von Bürgschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Dazu gehört nach der auf das Urteil vom 06.10.1980, II ZR 60/90, NSW 1981, 1449 ff, zurückzuführenden Rechtsprechung des Bundesgerichthofes auch die Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Ci... Medienfonds vom 15.07.2010 (III ZR 321/08), in denen es um Verflechtungen mit Gesellschaften gegangen sei, denen Aufgaben der Eigenkapitalvermittlung und Werbung für den Fonds übertragen worden seien, also auch keine Aufgaben im Sinne des Kern- Unternehmenszweckes.
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12

    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des

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