Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2515
OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung einer Gemeinde wegen Verzögerungen bei der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen einer Gemeinde in der Bauleitplanung; Beginn der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wg. Nichtrealisierung eines Gewerbeparks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2011, 39
  • NJ 2011, 394
  • BauR 2010, 951
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    129 aa) Die Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind zwar grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen, weil die Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf das Gemeinwohl einen vermögensrechtlichen Ausgleich von Interessengegensätzen der Vertragspartner nicht ausschließt und das besondere Vertrauen desjenigen, der sich zum Zwecke von Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich eines anderen begibt auch in diesem Bereich schützenswert ist (BGHZ 71, 386, 392 f.).

    137 aa) Ein haftungsbegründendes Verhalten einer Gemeinde bei Verhandlungen im Vorfeld des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann darin liegen, dass sie dem anderen Teil unrichtige Vorstellungen über den Stand oder die Aussichten der Verwirklichung der Bauleitplanung vermittelt oder über Umstände, die einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen können, nicht aufklärt (vgl. BGHZ 71, 386, 396 f.).

    Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen aufgrund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    b) Der Erschließungsträger kann gegen die Gemeinde einen an die zivilrechtlichen Vorschriften des Bereicherungsrechtes angelehnten öffentlichen-rechtlichen Erstattungsanspruch haben, wenn die dem Aufgabenbereich der Gemeinde gemäß § 123 Abs. 1 BauGB unterfallene Erschließung des für eine Bebauung vorgesehenen Gebietes aufgrund eines nichtigen Erschließungsvertrages (der dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, BGHZ 61, 359) erfolgt, weil es insoweit an einem Rechtsgrund für die Leistung fehlt.
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, unwirksam sind (BGHZ 76, 16; BGH NVwZ 2006, 1207 m. w. N.; nunmehr ausdrücklich geregelt in § 1 Abs. 3 BauGB).
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    c) Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs werden im Geltungsbereich des Staatshaftungsgesetzes von diesem verdrängt (vgl. BGH NVwZ-RR 1997, 204) und scheiden deshalb hier ebenfalls aus.
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    bb) Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 88, 373, 382).
  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 37/80

    Verschulden bei Vertragsschluß - Wohlfahrtspflegeverband - Altenpflege - Gemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Insoweit ist anerkannt, dass schon während der Verhandlungen über den Vertragsabschluss jeder Verhandlungspartner dem anderen Teil im Hinblick auf das durch den Eintritt in Verhandlungen begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis die zumutbare Rücksichtnahme auf dessen berechtigte Belange schuldet (vgl. BGH NVwZ 1982, 145).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Entsprechendes gilt hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen zwingende Vorschriften des Raumordnungs- und Naturschutzrechtes oder der zum Schutz der Gemeinde bestehenden Kompetenzvorschriften (§ 67 Abs. 2 Satz 2, § 67 Abs. 5 GO Bbg), die ohnehin nicht zum Nachteil der Gemeinde geltend gemacht werden können, weil sie ausschließlich dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dienen (BGH NJW 1980, 114, 115; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 23. Oktober 2008 - 5 U 136/07, in Juris).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (BGHZ 88, 373, 382; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 129 f.).

    bb) Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen auf Grund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 137).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht