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   OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07   

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OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07 (https://dejure.org/2008,10422)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 12 U 192/07 (https://dejure.org/2008,10422)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 12 U 192/07 (https://dejure.org/2008,10422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs mit einem Verlust des einen Antrag auf Fristverlängerung der Berufungsbegründungsfrist enthaltenden Schriftsatzes; Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung zur Bestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § ... 281; ; BGB § 281 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 814; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Verlust des Fristverlängerungsantrages - Nichtigkeit einer formularmäßigen Vertragserfüllungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Die formularmäßige Verpflichtung zur Bestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist unwirksam, da dadurch das Liquiditätsrisiko einseitig zulasten des Auftragnehmers geregelt wird und dem Auftragnehmer bzw. dem Bürgen das Risiko der Insolvenz des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Rückforderungsansprüche aufgebürdet wird (vgl. BGH NJW 2002, 2388, 2389; BGH NJW 2002, 3098; BGH NJW-RR 2004, 880, 881; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1260; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 16. Aufl., Teil B, § 17 Nr. 4 Rn. 65; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 10. Teil, Rn. 95).

    Soweit der Bundesgerichtshof bei einer formularmäßig gestellten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die zugrunde liegende Sicherungsabrede dahingehend ausgelegt hat, dass der Auftragnehmer eine unbefristete selbstschuldnerische einfache Bürgschaft schuldet (vgl. BGH NJW 2002, 3098), gilt dies nur für Verträge, die vor dem 01.01.2003 geschlossen worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2004, 880, 881).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Hat der Bürge eine Sicherung gewährt, zu deren Beibringung der Hauptschuldner sich nicht oder nicht wirksam verpflichtet hat, kann sich der Bürge gegenüber dem Leistungsverlangen des Gläubigers auf den Inhalt der Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Hauptschuldner berufen (vgl. BGH NJW 2003, 1805).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt das individuelle Aushandeln voraus, dass der in der Klausel enthaltene gesetzesfremde Kerngehalt der Bestimmung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt wird und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen eingeräumt wird mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, der Verwender sich somit deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären muss (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH BauR 2005, 1154, 1155; BGH NJW 2003, 1805, 1807 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Die formularmäßige Verpflichtung zur Bestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist unwirksam, da dadurch das Liquiditätsrisiko einseitig zulasten des Auftragnehmers geregelt wird und dem Auftragnehmer bzw. dem Bürgen das Risiko der Insolvenz des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Rückforderungsansprüche aufgebürdet wird (vgl. BGH NJW 2002, 2388, 2389; BGH NJW 2002, 3098; BGH NJW-RR 2004, 880, 881; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1260; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 16. Aufl., Teil B, § 17 Nr. 4 Rn. 65; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 10. Teil, Rn. 95).

    Soweit der Bundesgerichtshof bei einer formularmäßig gestellten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die zugrunde liegende Sicherungsabrede dahingehend ausgelegt hat, dass der Auftragnehmer eine unbefristete selbstschuldnerische einfache Bürgschaft schuldet (vgl. BGH NJW 2002, 3098), gilt dies nur für Verträge, die vor dem 01.01.2003 geschlossen worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2004, 880, 881).

  • BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Der Beklagte hat auch erhebliche Gründe i.S.d. § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO dargelegt, wonach sein Prozessbevollmächtigter darauf vertrauen durfte, dass dem Fristverlängerungsantrag entsprochen wurde und er auch aus diesem Grunde nicht gehalten war, sich vor Fristablauf darüber zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsantrag entsprochen werde (vgl. BGH NJW 2001, 3552).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt das individuelle Aushandeln voraus, dass der in der Klausel enthaltene gesetzesfremde Kerngehalt der Bestimmung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt wird und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen eingeräumt wird mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, der Verwender sich somit deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären muss (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH BauR 2005, 1154, 1155; BGH NJW 2003, 1805, 1807 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99

    Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das mutmaßliche Ende der Berufungsbegründungsfrist im Nachhinein anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung überprüft und der endgültige Fristablauf erst dann eingetragen wird, wenn die Verlängerung tatsächlich gewährt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1663; BGH NJW-RR 2002, 712).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Dabei trifft in dem vorliegenden Rückforderungsprozess, in dem abschließend geklärt werden soll, ob dem Gläubiger ein vom Inhalt der Bürgschaft gedeckter Hauptanspruch zusteht, den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung (vgl. BGH NJW 2003, 351).
  • BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92

    Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Unter diesen Umständen war der Prozessbevollmächtigte auch nicht verpflichtet, seine Sekretärin anzuweisen, sich nach dem rechtzeitigen Eingang des Schriftsatzes zu erkundigen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1020, 1021; BGH NJW 2003, 3712, 3713).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Allerdings kann sich aus dem Inhalt der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (vgl. BGH BauR 2004, 488 ff; BGH BauR 2006, 106).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
    Allerdings kann sich aus dem Inhalt der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (vgl. BGH BauR 2004, 488 ff; BGH BauR 2006, 106).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

  • BGH, 22.11.2001 - XII ZB 195/01

    Verfahrensrecht - Bes. Sorgfaltspflicht bei ungewöhlicher Fristkonstellation

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

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