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   OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17   

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https://dejure.org/2017,28583
OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17 (https://dejure.org/2017,28583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2017 - 6 Kart 1/17 (https://dejure.org/2017,28583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - 6 Kart 1/17 (https://dejure.org/2017,28583)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerfGE 115, 205 Rn. 85; BVerwGE 135, 34 Rn. 50; B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 10; BGH Urt. 27.04 2006 Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 29.08.2010 - OVG N 20.15 Rn. 6, jeweils zit. nach juris).

    Zugänglich gemacht wird ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht nur dann, wenn die konkret betroffene Information als solche ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellt, sondern bereits dann, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (BVerwGE 135, 34 Rn. 5 zit. nach juris), wobei die besonderen Kenntnisse und Qualifikationen der Mitbewerber zu berücksichtigen sind (BVerwG, B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.07.2016 - 2 M 14/16 Rn. 46, jeweils zit. nach juris).

    Diese ist notwendig mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden, die nur der Überprüfung dahin unterliegt, ob die Schlussfolgerung möglich, also plausibel und nachvollziehbar ist (BVerwGE 135, 34 Rn. 58; BVerwG, B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 16 jeweils zit. nach juris).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerfGE 115, 205 Rn. 85; BVerwGE 135, 34 Rn. 50; B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 10; BGH Urt. 27.04 2006 Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 29.08.2010 - OVG N 20.15 Rn. 6, jeweils zit. nach juris).

    Zugänglich gemacht wird ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht nur dann, wenn die konkret betroffene Information als solche ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellt, sondern bereits dann, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (BVerwGE 135, 34 Rn. 5 zit. nach juris), wobei die besonderen Kenntnisse und Qualifikationen der Mitbewerber zu berücksichtigen sind (BVerwG, B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.07.2016 - 2 M 14/16 Rn. 46, jeweils zit. nach juris).

    Diese ist notwendig mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden, die nur der Überprüfung dahin unterliegt, ob die Schlussfolgerung möglich, also plausibel und nachvollziehbar ist (BVerwGE 135, 34 Rn. 58; BVerwG, B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 16 jeweils zit. nach juris).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    (a) Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfGE 115, 205 Rn. 87 zit. nach juris).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BVerfGE 137, 185 Rn. 182, jeweils zit. nach juris).

    Ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerfGE 115, 205 Rn. 85; BVerwGE 135, 34 Rn. 50; B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 10; BGH Urt. 27.04 2006 Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 29.08.2010 - OVG N 20.15 Rn. 6, jeweils zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 3 Kart 466/06

    Eilrechtsschutz bei Begehr eines höheren Entgeltes für den Netzzugang nach EnWG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Dieser setzt - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - eine sog. Anfechtungslage voraus (OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V), Rn. 11 zit. nach juris; Britz-Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl. 2015, § 77 Rn. 16).

    Da die §§ 62ff. EnWG keine abschließende Regelung für das kartellrechtliche Beschwerdeverfahren enthalten, sind die zu § 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf den kartellrechtlichen Eilrechtsschutz in Energiewirtschaftssachen zu übertragen (BGHZ 117, 209 Rn. 11; OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V) Rn. 12; B. v. 30.12.2016 - VI-3 Kart 1203/16, 3 Kart 1203/16 (V) Rn. 39, jeweils zit. nach juris).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in energiewirtschaftlichen Kartellverfahren setzt einen erhöhten Grad von Wahrscheinlichkeit voraus, denn es ist kein Grund ersichtlich, beim Eilrechtsschutz nach § 76 Abs. 3 S. 1 EnWG einen milderen Maßstab anzulegen als in den Anfechtungsfällen des § 77 Abs. 3 Nr. 2 EnWG , in denen einstweiliger Rechtsschutz nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung bestehen (OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V) Rn. 14 zit. nach juris; Baur/Salje/Schmidt-Preuss-Chatzinerantzis, Regulierung in der Energiewirtschaft, 2. Aufl. 2016, Kap. 64 Rn. 40).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Soweit der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen nach § 315 BGB von dem betroffenen Energieunternehmen substantiierten Sachvortrag zu den konkret erwarteten Nachteilen verlangt hat (BGHZ 178, 362 Rn. 46; Urt. v. 08.07.2009 - VIII ZR 314/07 Rn. 30, jeweils zit. nach juris), ist diese in Zivilprozessen entwickelte und damit der Parteimaxime und dem Beibringungsgrundsatz Rechnung tragende Rechtsprechung auf das hier zu beurteilende kartellrechtliche Entgeltregulierungsverfahren nicht zu übertragen.

    Das Geheimhaltungsinteresse an solchen Informationen kann nicht von vornherein mit der Begründung versagt werden, dass eine vergleichbare Offenlegungspflicht alle Versorgungsunternehmen treffe (BGHZ 178, 362 Rn. 46 zit. nach juris).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Diese Vorschriften umreißen - in Verbindung mit dem in § 1 EnWG niedergelegten Zielen des Gesetzes - Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnungsermächtigung im Sinne des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG (Britz/Hellermann/Hermes, a.a.O., § 1 Rn. 45) und bilden zugleich den Maßstab für die gerichtliche Prüfung (BVerfGE 101, 1 Rn. 113 zit. nach juris; Maunz/Dürig-Remmert, a.a.O., Art. 80 Rn. 124).

    Fehlt es an der Übereinstimmung der Rechtsverordnung mit der zitierten Ermächtigungsgrundlage, kommt es nicht darauf an, ob die Rechtsverordnung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigungsgrundlage hätte ergehen können (BVerfGE 101, 1 Rn. 113 zit. nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Auch der Veröffentlichung als solcher kommt keine Verwaltungsaktqualität zu, es handelt sich vielmehr um einen Realakt, der lediglich der Information dient und nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.01.2013 - 9 S 2423/12, Rn. 4 zit. nach juris; VG Berlin, Urt. v. 28.11.2012 - 14 K 79.12, Rn. 46 zit. nach juris).

    Die faktische Wirkung von Information kann nicht mehr eingefangen und umfassend beseitigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.01.2014 - 9 S 2423/12 Rn. 6, zit. nach juris).

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Da die §§ 62ff. EnWG keine abschließende Regelung für das kartellrechtliche Beschwerdeverfahren enthalten, sind die zu § 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf den kartellrechtlichen Eilrechtsschutz in Energiewirtschaftssachen zu übertragen (BGHZ 117, 209 Rn. 11; OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V) Rn. 12; B. v. 30.12.2016 - VI-3 Kart 1203/16, 3 Kart 1203/16 (V) Rn. 39, jeweils zit. nach juris).

    Das qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn zeitnah effektiver Rechtsschutz mit Hilfe der im Gesetz vorgesehenen, nachträglichen Kontrolle erlangt werden kann (BGHZ 117, 209 Rn. 8 -10 zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 28.09.2005 - VI-Kart 7/05 (V); B. v. 14.01.2015 - VI-Kart 4/14 (V) Rn. 16 zit. nach juris; Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl. 2014, § 63 GWB Rn. 46; Immenga/Mestmäcker-Schmidt, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, § 63 GWB Rn. 9; Bechthold/Bosch, GWB, 8. Aufl. 2015, § 63 Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 M 14/16

    Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Zugänglich gemacht wird ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht nur dann, wenn die konkret betroffene Information als solche ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellt, sondern bereits dann, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (BVerwGE 135, 34 Rn. 5 zit. nach juris), wobei die besonderen Kenntnisse und Qualifikationen der Mitbewerber zu berücksichtigen sind (BVerwG, B. v. 25.07.2013 - BVerwG 7 B 45.12 Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.07.2016 - 2 M 14/16 Rn. 46, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
    Dies ist allerdings unschädlich, denn es besteht kein Anspruch auf Überprüfung der einem konkreten Mitkonkurrenten gegenüber erfolgten Festlegungen (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - EnVR 12/12 - Stadtwerke Konstanz GmbH, Rn. 89 zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 2 Kart 5/08

    Vorbeugende Unterlassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch

  • VGH Bayern, 26.05.1989 - 5 C 89.01007
  • OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze;

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

  • OVG Berlin, 29.08.2000 - 8 L 25.99

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung; Verbot allgemeinpolitischer

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 3 Kart 289/06

    Bestehen von nichtoffenkundigen Tatsachen als Voraussetzung für das Vorliegen

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2000 - 13 B 15/00

    Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen durch die Behörde ;

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16

    Aussetzung des Vollzugs des Vergleichsvertrages zwischen der Bundesnetzagentur

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - Kart 4/14

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde gegen die vom

  • VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12

    Aufnahme von Gaststätten in eine im Internet zugängliche, vom Land Berlin

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - Kart 7/05

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde im kartellgerichtlichen

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16

    Regulierungsbehörde hat Daten der Netzbetreiber zu veröffentlichen

    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat dagegen der als Landesregulierungsbehörde für das Land Brandenburg handelnden Bundesnetzagentur im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Beschwerde in der Hauptsache untersagt, die in § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten der dortigen Antragstellerin zu veröffentlichen (Beschluss v. 10.07.2017 - 6 Kart 1/17, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 11/17

    Wirksamkeit der Neuregelung der Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Gas-

    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat dagegen der als Landesregulierungsbehörde für das Land Brandenburg handelnden Bundesnetzagentur im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Beschwerde in der Hauptsache untersagt, die in § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten der dortigen Antragstellerin zu veröffentlichen (Beschluss v. 10.07.2017 - 6 Kart 1/17, juris).

    Weder § 21a Abs. 6 Satz 1 EnWG noch § 21a Abs. 6 Satz 2 EnWG müssen die Einführung bzw. Änderung der hier im Raum stehenden Veröffentlichungspflicht ausdrücklich vorsehen und - wie die Betroffene und das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss v. 10.07.2017, aaO) meinen - sie "konkret" erfassen.

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Eine gesonderte Kostenentscheidung hinsichtlich des einstweiligen Verfahrens war nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - EnVR 69/21, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 6 Kart 1/17, juris Rn. 78; Johanns/Roesen in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Auflage § 77 EnWG Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 16/17
    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat dagegen der als Landesregulierungsbehörde für das Land Brandenburg handelnden Bundesnetzagentur im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Beschwerde in der Hauptsache untersagt, die in § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten der dortigen Antragstellerin zu veröffentlichen (Beschluss v. 10.07.2017 - 6 Kart 1/17, juris).

    Weder § 21a Abs. 6 Satz 1 EnWG noch § 21a Abs. 6 Satz 2 EnWG müssen die Einführung bzw. Änderung der hier im Raum stehenden Veröffentlichungspflicht ausdrücklich vorsehen und - wie die Betroffene und das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss v. 10.07.2017, aaO) meinen - sie "konkret" erfassen.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 28/17

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung Netzbetreiber bezogener Daten durch die

    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg hat dagegen der als Landesregulierungsbehörde für das Land Brandenburg handelnden Bundesnetzagentur im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Beschwerde in der Hauptsache untersagt, die in § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten der dortigen Antragstellerin zu veröffentlichen (Beschluss v. 10.07.2017 - 6 Kart 1/17, juris).

    Weder § 21a Abs. 6 Satz 1 EnWG noch § 21a Abs. 6 Satz 2 EnWG müssen die Einführung bzw. Änderung der hier im Raum stehenden Veröffentlichungspflicht ausdrücklich vorsehen und - wie die Betroffene und das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss v. 10.07.2017, aaO) meinen - sie "konkret" erfassen.

  • OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 11 W 25/17

    Veröffentlichung von Daten der Netzbetreiber i.R. der Anreizregulierung

    Dies gilt in besonderer Weise für im Internet publizierte Angaben (vergleiche auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2010 - 6 Kart 1/17 Rn. 36 zitiert nach juris).

    Die gem. Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung zum Erlass des § 31 ARegV folgt aus § 21 a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EnWG (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.04.2017 - VI-3 Kart 31/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - VI-5 Kart 24/16; OLG Schleswig, Beschluss vom 07.03.2017 - 53 Kart 3/17; OLG Bremen, Beschluss vom 4. April 2017 - 2 W 11/17 (Kart); Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.05.2017 - 2 Kart 1/17; a.A.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2017 - 6 Kart 1/17).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 3 Kart 84/17

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

    Für die Regelung des § 31 ARegV fehle die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche Verordnungsermächtigung, wie zutreffend vom Brandenburgischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 10.07.2017 (Az. 6 Kart 1/17, vorgelegt als Anlage ASt 5) ausgeführt.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

    Für die Regelung des § 31 ARegV fehle die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche Verordnungsermächtigung, wie zutreffend vom Brandenburgischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 10.07.2017 (Az. 6 Kart 1/17, vorgelegt als Anlage ASt 5) ausgeführt worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2018 - 3 Kart 683/18

    Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von

    Für die Regelung des § 31 ARegV fehle die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche Verordnungsermächtigung, wie zutreffend vom Brandenburgischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 10.07.2017 (Az. 6 Kart 1/17, vorgelegt als Anlage ASt 5) ausgeführt worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 101/17

    Schwärzung von unternehmensbezogenen Daten des Betreibers eines

    Für die Regelung des § 31 ARegV fehle die nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderliche Verordnungsermächtigung, wie zutreffend vom Brandenburgischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 10.07.2017 (6 Kart 1/17, Anlage ASt 5) ausgeführt.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 809/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

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