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   OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15   

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https://dejure.org/2017,37973
OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15 (https://dejure.org/2017,37973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 12 U 173/15 (https://dejure.org/2017,37973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 12 U 173/15 (https://dejure.org/2017,37973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    ZPO § 516 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen einer überlangen Bindungsfrist bei der Ausschreibung von Fliesenlegerarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlag erst nach 82 Tagen erteilt: Kein Vertrag, kein Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrag, kein Schadensersatzanspruch bei überlanger Bindefrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag erst nach 82 Tagen erteilt: Kein Vertrag, kein Schadensersatz! (IBR 2017, 604)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90

    VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15
    Der Bundesgerichtshof, auf dessen Rechtsprechung das Landgericht ersichtlich abgestellt hat und der auch der Senat folgt, hat zu der Vorgängervorschrift (§ 19 Nr. 2 VOB/A a. F.) unter anderem ausgeführt (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1991, Az.: VII ZR 203/90):.

    Zudem hatte sich auch in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.11.1991 ( VII ZR 203/90) zugrunde liegenden Fall der Anbieter auf die vom Ausschreibenden vorgegebene Bindungsfrist eingelassen, ohne dass dies eine Prüfung der Wirksamkeit der Frist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben von vornherein gehindert hätte.

  • OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08

    Zahlungsklage gegen den öffentlichen Auftraggeber: Erstattung von Mehrkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15
    Das Landgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich der dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.11.2008 ( 10 U 97/08) zugrunde liegende Sachverhalt grundlegend vom vorliegenden Sachverhalt unterscheidet.
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 255/08

    Durch eine Verschiebung der Bauzeit infolge einer Zuschlagsverzögerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung zu dem Urteil des OLG Stuttgart ausdrücklich offen gelassen hat, ob sich die dortige Auftragnehmerin bereits durch ihr ursprüngliches Angebot wirksam an die darin enthaltenen Preise gebunden hatte, da sie ihre Leistungen trotz des veränderten Bauablaufs und der Verschiebung des Baubeginns weiterhin zu den ursprünglich genannten Preisen angeboten hat (BGH, Urteil vom 10.09.2009, Az.: VII ZR 255/08, Rn. 29 - bei juris).
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 87/04

    Rechtsfolgen der Abstandnahme des Bieters von einem bindenden Vertragsangebot;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 12 U 173/15
    Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm durch diese Pflichtverletzung, also dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit dem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az.: VII ZR 87/04, Rn. 15 - bei juris).
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