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   OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10   

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https://dejure.org/2010,12521
OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 13 Wx 3/10 (https://dejure.org/2010,12521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 99
  • FamRZ 2011, 583
  • Rpfleger 2011, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Ein Instanzenzug ist von Verfassungswegen nicht garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Den Justizgewährleistungsanspruch ist zudem durch die Möglichkeit der Anhörungsrüge zum Judex a quo nach § 29 a FGG i.V.m. § 5 BerHG genügt (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • LG Potsdam, 12.01.2009 - 13 T 74/08

    Beratungshilfe: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Bewilligungsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    § 24a Abs. 2 RPflG ist mithin einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Erinnerung in Abweichung von § 11 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz RPflG unbefristet ist (entgegen Landgericht Potsdam, FamRZ 2009, 902 ).

    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12.10.2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht unter FamRZ 2009, 902 ) schließt sich der Senat aus nachfolgenden Gründen nicht an:.

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746, OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

    Der Senat geht davon aus, dass der systematische Widerspruch, den die Neufassung des Rechtspflegergesetzes im Jahre 1998 zwischen § 6 Abs. 2 BerHG und § 24 a Abs. 2 RPflG geschaffen hat, sich nur dann auflösen lässt, wenn man eine Norm entgegen ihrem Wortlaut ganz oder zum Teil nicht anwendet (so schon OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

  • Drs-Bund, 02.05.1995 - BT-Drs 13/1244
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Soweit sich der Gesetzesbegründung zu § 24 a RPflG (BT-Drs. 13/1244, Seite 8) nicht ausdrücklich entnehmen lässt, der Gesetzgeber habe im Bereich der Beratungshilfe keine Änderung herbeiführen wollen, ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Begründung des Entwurfes hinsichtlich des Abhilferechts des Rechtspflegers auf § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG in der Neufassung abhebt.
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Hinsichtlich der hier zu entscheidenden Rechtsfrage besteht bereits eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die durch das Bundesverfassungsgericht in verfassungsrechtlicher Hinsicht überprüft und bestätigt worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369 ).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10
    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010 - 2 W 149/10 - OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 124).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10

    Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung zur Gewährung von Beratungshilfe

    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12. Oktober 2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht in FamRZ 2009, 902), schließt sich der Senat nicht an (vgl. dazu bereits die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.11.2010, 13 Wx 3/10).
  • AG Kiel, 18.10.2012 - 7 II 4225/12

    Beratungshilfe: Öffentliche Rechtsberatung als zumutbare andere Hilfemöglichkeit

    Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerhG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).
  • AG Kiel, 19.11.2012 - 7 II 4882/12

    Beratungshilfe: Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von

    Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerHG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).
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