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   OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10   

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https://dejure.org/2010,52471
OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Laufzeit von fünfzehn Jahren in einem Wärmeversorgungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Laufzeit eines Vertrages über die Belieferung mit Fernwärme; Anwendbarkeit des AGB-Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmeversorgungsvertrag über 15 Jahre unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 844
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Verträge, die nach Allgemeinen Vertragsbedingungen der Versorgungswirtschaft geschlossen worden sind, unterfallen keiner AGB-rechtlichen Überprüfung, weil die verwendeten Versorgungsbedingungen Rechtsnormen sind (BGHZ 100, 1, 8).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77

    Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Der Verwender von AGB hat zum Nachweis des Aushandelns von Vereinbarungen, die er üblicherweise AGB-mäßig trifft, darzutun, dass er dem Vertragspartner vor Vertragschluss deutlich gemacht habe, dass die vorgeschlagenen Bedingungen durch gegenseitiges gleichberechtigtes Verhandeln abgeändert werden können (BGH NJW 1979, 367, 368).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Sind in einem Vertrag nicht sämtliche Vertragsbedingungen, sondern nur einzelne Klauseln Gegenstand des "Aushandelns" gewesen, bleiben die übrigen Klauseln grundsätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGHZ 97, 205, 215, BGH NJW-RR 1996, 783, 787).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Zur Herbeiführung eines angemessenen Ausgleichs der Interessen bei der Ausbedingung einer für den Vertragspartner nachteiligen Abweichung von der gesetzlichen Regelung gehört jedenfalls, dass dem Vertragspartner eine Tarifwahl zur freien Entscheidung eröffnet wurde (BGH NJW 1980, 1953, 1955).
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