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   OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07   

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OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07 (https://dejure.org/2008,20419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 4 U 177/07 (https://dejure.org/2008,20419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 (https://dejure.org/2008,20419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiziehung und Verwertung des Inhalts einer Strafakte in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § ... 823 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 223; ; StGB § 226; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 273; ; ZPO § 295; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 411a; ; ZPO § 415 Abs. 1; ; ZPO § 432; ; ZPO § 534; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 432; ZPO § 286
    Beiziehung und Verwertung des Inhalts einer Strafakte in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07
    a) In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilprozess eingeführt und dort gewürdigt werden dürfen, wenn dies von der beweispflichtigen Partei beantragt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421; BGH, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325).

    Hieraus ergeben sich insbesondere dann erhebliche Probleme, wenn es auf die Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Denn die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auch ohne eigene Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter zulässig ist, sind bei der Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren in der Regel nicht gegeben (vgl.BGH , Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es sich um offenkundige oder den Parteien bekannte Tatsachen oder um Umstände handelt, die sich im Verfahrensgang des anhängigen Rechtsstreits ergeben; dazu können Vermerke gehören, die der Richter einer Vorinstanz, ein Einzelrichter des nunmehr durch das Kollegium erkennenden Gerichts oder ein früherer Richter vor einem Richterwechsel etc. über die parteiöffentliche Vernehmung eines Zeugen gefertigt und in - oder zusammen mit - der Vernehmungsniederschrift den Parteien zugänglich gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren nicht gegeben, so dass diese nicht in der umfassenden Weise wie eine Aussage vor dem erkennenden Gericht gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07
    Der Richter ist weder verpflichtet noch berechtigt, von sich aus die Akten daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer Partei günstig sind; andernfalls betriebe er unzulässige Beweisermittlung (vgl. BGH, a.a.O.; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325).

    Denn anders als in der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01 -, in welcher dieser für eine Beiziehung der Strafakte eine konkludente Berufung auf konkrete Aktenbestandteile genügen ließ, hat der Kläger vorliegend schriftsätzlich nicht verdeutlicht, auf welche Aktenbestandteile er sich zum Beweis der Täterschaft des Beklagten berufen wolle.

    a) In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilprozess eingeführt und dort gewürdigt werden dürfen, wenn dies von der beweispflichtigen Partei beantragt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421; BGH, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325).

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07
    Denn die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auch ohne eigene Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter zulässig ist, sind bei der Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren in der Regel nicht gegeben (vgl.BGH , Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren nicht gegeben, so dass diese nicht in der umfassenden Weise wie eine Aussage vor dem erkennenden Gericht gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07
    Die Zurückverweisung erscheint vorliegend auch sachdienlich, da das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz nicht überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2000 - VIII ZR 31/99, NJW 2000, 2024, 2025).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07
    Grundsätzlich genügt ein Antrag auf Beiziehung von Akten nach § 432 ZPO allerdings nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wenn die Partei nicht näher bezeichnet, welche Urkunden oder Aktenteile sie für erheblich hält (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1994 - IX ZR 125/93, Rn. 21 m.w.N., juris; Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 432 Rn. 5).
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09

    Wesentlicher Verfahrensmangel: Vernehmung lediglich eines von sechs Zeugen nach

    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 9 U 9/10

    Auftraggeber verlangt nur noch Schadensersatz: Werklohn wird ohne Abnahme fällig!

    unter Abänderung des am 15.12.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Konstanz (Az.: 4 U 177/07) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 49.740,64 Euro nebst Zinsen hieraus wie folgt zu bezahlen:.
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2015 - 9 U 9/10
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 15.12.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Konstanz (Az.: 4 U 177/07) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 49.740,64 Euro nebst Zinsen hieraus wie folgt zu bezahlen:.
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