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   OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06   

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https://dejure.org/2007,9517
OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06 (https://dejure.org/2007,9517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 12 W 1/06 (https://dejure.org/2007,9517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 12 W 1/06 (https://dejure.org/2007,9517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage wegen behaupteter fehlerhafter Beratungsleistungen und Planungsleistungen eines Architekten bei der Errichtung einer Windkraftanlage; Sekundärer Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung; Umfang ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 635 a. F.; ; HOAI § 15; ; HOAI § 55; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sekundärhaftung des Architekten schließt Einrede der Verjährung aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Mangelfolgeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2004 - 12 W 53/04

    Anhängigkeit des Spruchverfahrens; Ausschluss von Verfahrensrügen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Nachdem der Antragsteller im Rechtsstreit 11 O 295/01 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (= Verfahren 12 U 60/03 vor dem Senat) betreffend die nach seiner Behauptung im Kalenderjahr 1997 entstandenen Schäden unterlegen ist, begehrt er im vorliegenden Verfahren wie auch bereits im Verfahren 14 O 289/04 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (= Verfahren 12 W 53/04 vor dem Senat) Ersatz der nach seiner Darstellung in den Jahren 1998 und 1999 entstandenen Schäden.

    Der Senat hat die Akten 11 O 295/01 und 14 O 289/04 des Landgerichts Frankfurt (Oder) (= Verfahren 12 U 60/03 und 12 W 53/04 vor dem Senat) beigezogen.

  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Schäden kommt, die auf Fehlern der Ausführungsplanung, sei es des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden, und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1690; Staudinger-Peters, 13. Bearb., § 635, Rn. 56).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Fehlt es hingegen an der Übertragung umfassender Betreuungspflichten und damit an der Sachwalterstellung besteht auch die sog. Sekundärhaftung des Architekten oder Ingenieurs nicht (BGH BauR 2002, S. 108).
  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70

    Überbaurente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Schäden kommt, die auf Fehlern der Ausführungsplanung, sei es des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden, und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1690; Staudinger-Peters, 13. Bearb., § 635, Rn. 56).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Schäden kommt, die auf Fehlern der Ausführungsplanung, sei es des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden, und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1690; Staudinger-Peters, 13. Bearb., § 635, Rn. 56).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Entsprechend ist die Sachlage auch dann, wenn der Architekt nicht umfassend beauftragt ist, die ihm übertragenden Aufgabenbereiche ihn jedoch zu einem Sachwalter des Auftraggebers machen (BGH BauR 1996, S. 418).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Schäden kommt, die auf Fehlern der Ausführungsplanung, sei es des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden, und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1690; Staudinger-Peters, 13. Bearb., § 635, Rn. 56).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Danach sind in bestimmtem Rahmen die Vermögensinteressen des Auftraggebers zu wahren, widrigenfalls Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung ausgelöst werden (BGH BauR 1998, S. 354; OLG Düsseldorf BauR 1998, S. 880).
  • OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94

    Keine Haftung des Architekten bei Fehler des Sonderfachmanns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Bei der Verwertung der Zuarbeit eines Sonderfachmannes haftet dabei der Planer, wenn er Fehler des Sonderfachmannes übersieht, die er hätte bemerken müssen, etwa weil sie in den Bereich des auch beim Architekten vorausgesetzten Grundwissens fallen (OLG Koblenz NJW-RR 1997, S. 595; OLG Köln NJW-RR 1994, S. 1110; LG Stuttgart BauR 1997, S. 137; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2464).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06
    Unterlässt es der Auftragnehmer, die Ursachen einer in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangelerscheinung zu untersuchen und den Bauherrn über das Ergebnis seiner Untersuchung und über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und die Haftung zu informieren, so entsteht gegen ihn ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Inhalts, dass er sich auf die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nicht berufen kann (BGH BauR 1986, S. 112; BauR 2000, S. 1513; BauR 2004, S. 1171; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil, Rn. 508).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96

    Kündigung des Architektenvertrages über Vorplanung durch den Architekten

  • OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95

    Darf der Architekt dem Sonderfachmann blind vertrauen?

  • LG Stuttgart, 24.04.1996 - 14 O 575/95

    Wie haften Architekt, Statiker und Rohbauunternehmer bei fehlenden Dehnungsfugen

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02

    Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

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