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   OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 9 UF 30/19   

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https://dejure.org/2019,7006
OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 9 UF 30/19 (https://dejure.org/2019,7006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2019 - 9 UF 30/19 (https://dejure.org/2019,7006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2019 - 9 UF 30/19 (https://dejure.org/2019,7006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines paritätischen Betreuungsmodells bei Belassung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern trotz Suiziddrohung der Mutter; Zulä...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 ; BGB § 1697a
    Anordnung eines paritätischen Betreuungsmodells bei Belassung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern trotz Suiziddrohung der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 9 UF 30/19
    Diese auf §§ 1671, 1697a BGB gründende gerichtliche Anordnung einer paritätischen Betreuung ist grundsätzlich höchstrichterlich gebilligt (BGH FamRZ 2017, 532 - Rdnr. 24 bei juris) und im Streitfall zu Recht ergangen und wird von dem Senat nach eigener Bewertung des Sach- und Streitstandes sowohl im Ergebnis wie auch in der Begründung geteilt.
  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer

    Die Entziehung des Sorgerechts nach § 1666 BGB ist jedoch nicht erforderlich, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls bereits durch eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge im Verhältnis der Eltern untereinander begegnet werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011, 4 UF 158/10, LS 2, Rn. 16; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993, Rn. 32; Brandenburgisches OLG FamRZ 2019, 1252, LS 1, Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 19.01.2018, 4 WF 1674/14 LS 1, Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2017, 2 UF 184/16, Rn. 43; Grüneberg/Götz, BGB, 81. Aufl., § 1666 Rn. 2).
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