Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64649
OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17 (https://dejure.org/2019,64649)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.08.2019 - 1 W 20/17 (https://dejure.org/2019,64649)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. August 2019 - 1 W 20/17 (https://dejure.org/2019,64649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,64649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Im Übrigen sind nur Hinweise auf solche Umstände erforderlich, die erkennbar übersehen oder als unerheblich erachtet worden sind, wobei ein Hinweis dann geboten ist, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, NJW 2007, 1455 Rn. 10).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Zwar ist mit Blick auf das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten im Prozesskostenhilfevefahren ein ebenso strenger Maßstab anzulegen wie im Hauptsacheverfahren (BVerfG, FamRZ 2008, 131, 133; LAG Schleswig-Holstein, NRA-RR 2016, 212 Rn. 15; LAG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2013, Az.: 1 Ta 235/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • LAG Köln, 07.10.2013 - 1 Ta 235/13

    Maßstab für richtleriche Hinweispflichten im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Zwar ist mit Blick auf das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten im Prozesskostenhilfevefahren ein ebenso strenger Maßstab anzulegen wie im Hauptsacheverfahren (BVerfG, FamRZ 2008, 131, 133; LAG Schleswig-Holstein, NRA-RR 2016, 212 Rn. 15; LAG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2013, Az.: 1 Ta 235/13, juris Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH, NJW 1968, 796), entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrunde liegenden Verfahrens (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Senat, Beschluss vom 6. August 2010, Az.: 1 W 12/10; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az: 1 W 3/07).
  • OLG Oldenburg, 22.04.2010 - 1 W 12/10

    Grenzen der Alterswerbung oder Traditionswerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Senat, Beschluss vom 6. August 2010, Az.: 1 W 12/10; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az: 1 W 3/07).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 738).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht