Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14237
OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08 (https://dejure.org/2009,14237)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08 (https://dejure.org/2009,14237)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2009 - 5 U (Lw) 63/08 (https://dejure.org/2009,14237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsbegründung; Kündigung eines Landpachtvertrages wegen Zahlungsverzuges

  • Judicialis

    ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 256; ; BGB § 410 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 566; ; BGB § 593 b; ; BGB § 594 e Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsbegründung; Kündigung eines Landpachtvertrages wegen Zahlungsverzuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98

    Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Dies beruht auf § 566 i.V.m. § 593 b BGB, dessen Wirkung gerade darin besteht, dass erst in dem Augenblick des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ein neues Mietverhältnis zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter entsteht (BGH NJW 2000, 2346 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1997 - XII ZB 17/97

    Allgemeine Anforderungen an die Unterschrift eines Anwalts unter einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH NJW 1994, 55; BGH FamRZ 1997, 737; BGH FamRZ 2006, 119).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Die auf Feststellung der Fortdauer des Pachtvertrages gerichtete Klage ist zulässig, Bei einem Streit wegen der Kündigung eines Pachtverhältnisses kann im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO nur dessen (Fort-)Bestand zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemacht werden, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung, die bloß Vorfrage hierzu ist (BGH NJW 2000, 354, m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Denn Sinn und Zweck des Unterschriftserfordernisses ist die äußere Dokumentation der vom Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungs- und Berufungsbegründungschrift durch den Anwalt (BGH NJW 2005, 2709), die gewährleistet ist, wenn feststeht, dass die Unterschrift von dem Anwalt stammt.
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH NJW 1994, 55; BGH FamRZ 1997, 737; BGH FamRZ 2006, 119).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Vor dem Eigentumswechsel entstandene und fällig gewordene Ansprüche bleiben bei dem bisherigen Vermieter, danach fällig werdende Forderungen stehen dem Grundstückserwerber zu (BGH NJW 1989, 451 f.).
  • BGH, 13.10.1993 - IV ZB 9/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Es genügt ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug mit entsprechenden charakteristischen Merkmalen, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich ferner als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGHR ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 7).
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 5 U (Lw) 63/08
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH NJW 1994, 55; BGH FamRZ 1997, 737; BGH FamRZ 2006, 119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht