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   OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19 (SA Z)   

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https://dejure.org/2019,39837
OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,39837)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2019 - 1 AR 50/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,39837)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2019 - 1 AR 50/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,39837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19
    Zwar ist das abgebende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015, Az.: 1 (Z) Sa 15/15; Senat, NJWE-FER 2000, 322; KG, FGPrax 2012, 19; OLG München, FGPrax 2008, 67; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage, § 273 Rn. 13; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273 Rn. 13).

    Dabei ist es nach den maßgeblichen Interessen und dem Wohl des Betroffenen in der Regel vorzugswürdig, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 67; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449).

  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19
    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1299; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, a.a.O.).
  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19
    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (Senat, Beschluss vom 19. April 2013, Az.: 1 (Z) Sa 37/13; BayObLG, FamRZ 1997, 439).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19
    Zwar ist das abgebende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015, Az.: 1 (Z) Sa 15/15; Senat, NJWE-FER 2000, 322; KG, FGPrax 2012, 19; OLG München, FGPrax 2008, 67; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage, § 273 Rn. 13; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Eine etwa vor Aufhebung der Betreuung in Erwägung zu ziehende persönliche Anhörung des Betroffenen (vgl. dazu BGH FGPrax 2016, 228; NJW 2011, 1289, je zitiert nach juris) ist - wie gesagt - sinnvollerweise am neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen durchzuführen, um sich einen Eindruck von der aktuellen Lebenssituation und dem Gesundheitszustand der Betroffenen machen zu können (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 27.03.2012, a.a.O.; vgl. dazu etwa auch OLG Brandenburg Beschluss vom 12.11.2019, 1 AR 50/19 (SA Z), und FGPrax 2020, 182, je zitiert nach juris).
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