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   OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18   

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https://dejure.org/2018,46096
OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18 (https://dejure.org/2018,46096)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2018 - 9 UF 179/18 (https://dejure.org/2018,46096)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 9 UF 179/18 (https://dejure.org/2018,46096)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1049
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 06.07.2006 - 10 WF 142/06

    Auskunftspflicht bei Beendigung des Güterstandes: Vorlage eines vollständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Einzelangaben in verschiedenen Schreiben bzw. prozessualen Schriftsätzen reichen regelmäßig nicht aus (Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 285; Büte, Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung, 5. Aufl. 2017, Rn. 282 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Zwar kann ein Bestandsverzeichnis grundsätzlich auch aus einer Mehrheit von einzelnen Teilverzeichnissen bestehen, dies ist aber ein Ausnahmefall und besonders anhand der Übersichtlichkeit zu bemessen (BGH NJW 1962, 245; Büte, Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung, 5. Aufl. 2017, Rn. 282).
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Auch eine in Teilen erteilte Auskunft befreit regelmäßig nicht von der Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung in Form eines Vermögensverzeichnisses vorzulegen (BGH FamRZ 1982, 682, 683; Büte, Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung, 5. Aufl. 2017, Rn. 282).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Die Aktiva und Passiva sind dabei so übersichtlich zusammenzustellen, dass dem Auskunftsberechtigten ohne weitere Nachforschungen die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs anhand der Überprüfung der erfolgten Angaben möglich ist (BGH FamRZ 1984, 144, 145; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Ziel ist es, den Anspruchsberechtigten in die Lage zu versetzen, anhand von Einzelangaben über die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten das Endvermögen des verpflichteten Ehegatten selbst zu berechnen und ausgehend von dessen Anfangsvermögen einen etwaigen Zugewinnanspruch zu ermitteln (BGH FamRZ 1989, 157).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
    Was an Einzelangaben verlangt werden kann, ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift des § 1379 Abs. 1 BGB sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben (Senat, FamRB 2014, 281).
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