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   OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17 OLG   

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https://dejure.org/2017,52624
OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17 OLG (https://dejure.org/2017,52624)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2017 - 9 WF 48/17 OLG (https://dejure.org/2017,52624)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2017 - 9 WF 48/17 OLG (https://dejure.org/2017,52624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe für ein Überprüfungsverfahren gem. § 166 Abs. 2 FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 166 Abs. 2
    Gesonderte Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe für ein Überprüfungsverfahren gem. § 166 Abs. 2 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17
    Da damit im Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG weder Gerichts- noch Anwaltskosten anfallen, kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 m.w.N.).

    Soweit danach allenfalls in seltenen Ausnahmefällen die Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe überhaupt in Betracht käme (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 und zu einem solchen Fall OLG Naumburg FuR 2012, 206), liegt ein solcher Ausnahmetatbestand jedenfalls bezogen auf die anwaltliche Beiordnung nicht vor.

  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 3 WF 247/11

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für das Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17
    Soweit danach allenfalls in seltenen Ausnahmefällen die Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe überhaupt in Betracht käme (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 und zu einem solchen Fall OLG Naumburg FuR 2012, 206), liegt ein solcher Ausnahmetatbestand jedenfalls bezogen auf die anwaltliche Beiordnung nicht vor.
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17
    Ausreichend ist, dass entweder die Sachlage oder die Rechtslage so kompliziert sind, dass auch ein Bemittelter Anlass sehen würde, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (BGH FamRZ 2012, 1290).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23

    Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

    Für dieses wird auch nicht (erneut) Verfahrenskostenhilfe bewilligt (hierzu ausführlich OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2017 - 9 WF 48/17, Rn.3, juris).
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