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   OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10   

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https://dejure.org/2011,22936
OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10 (https://dejure.org/2011,22936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2011 - 1 W 14/10 (https://dejure.org/2011,22936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 1 W 14/10 (https://dejure.org/2011,22936)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts (BGH NJW 2009, S. 1872).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH NJW 2009, S. 1872).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
    Um den Aussagegehalt einer Äußerung zu ermitteln, ist im Wesentlichen darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils in der Regel nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, S. 279).

    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es im Wesentlichen darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (vgl. nur BGH NJW 2005, S. 279).

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
    Dient die Äußerung dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht - so wie hier - die Vermutung für ihre Zulässigkeit (vgl. BGH NJW 2000, S. 3421).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
    Sie sind grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden (BVerfG NJW 2003, S. 1109).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
    Dabei kann sich allerdings auch eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird, also insgesamt nicht nur eine im Tatsächlichen nicht konkretisierte, pauschale und gänzlich substanzarme Aussage vorliegt (BGH NJW 1994, S. 2614).
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