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   OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13   

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https://dejure.org/2013,49276
OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13 (https://dejure.org/2013,49276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 3 WF 60/13 (https://dejure.org/2013,49276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 3 WF 60/13 (https://dejure.org/2013,49276)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1731
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372 f.; FamRZ 2007, 453 ff., Rn. 22).

    Da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist, müssen gegebenenfalls die in Frage kommenden Zeitabschnitte gesondert betrachtet werden (BGH, FamRZ 1988, 370).

    Neben dem Zeitmoment kommt es für die Verwirkung auf das Umstandsmoment an, das heißt, es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Gegen die Kostenentscheidung, die nach übereinstimmender Erledigungserklärung oder nach Rücknahme des Antrags ergeht, findet daher die sofortige Beschwerde gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 91 a Abs. 2 ZPO bzw. §§ 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 269 Abs. 5 ZPO statt (vgl. BGH, NJW 2011, 3654 Rn 13 ff.).

    Es kann dahinstehen, ob die vom Amtsgericht nach billigem Ermessen getroffene Entscheidung in vollem Umfang überprüfbar ist, der Senat also als Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen kann (so BGH, NJW 2011, 3654 Rn 26 ff; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 69 Rn. 31) oder ob allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler zulässig ist (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn 81).

  • OLG Hamburg, 01.11.1982 - 8 W 228/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1).

    Denn die im Mahnverfahren in Anspruch genommene Partei ist nicht gehalten, ihre Rechtsverteidigung auf die Erhebung des Widerspruchs zu beschränken (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234).

  • OLG Naumburg, 25.01.2011 - 8 AR 4/11

    Örtliche Zuständigkeit in Kindesunterhaltssachen bei Anspruchsübergang auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Von dieser Zuständigkeitsvorschrift erfasst sind auch die Unterhaltsansprüche, die im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs von einem Leistungsträger geltend gemacht werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.1.2011 - 8 AR 4/11, BeckRS 2011, 29330; Keidel/Weber, FamFG, 17. Aufl., § 232 Rn. 4; Musielak/Borth, FamFG, 4. Aufl., § 232 Rn. 8).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Ist der Unterhaltsanspruch aber vom Kind auf einen Leistungsträger übergegangen, gilt die Hemmung der Verjährung nicht, weil sie nur der Wahrung des Familienfriedens dient (BGH, FamRZ 2006, 1664, 1666; Wendl/ Gerhardt, a.a.O., § 6 Rn. 151).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372 f.; FamRZ 2007, 453 ff., Rn. 22).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Es kann dahinstehen, ob die vom Amtsgericht nach billigem Ermessen getroffene Entscheidung in vollem Umfang überprüfbar ist, der Senat also als Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen kann (so BGH, NJW 2011, 3654 Rn 26 ff; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 69 Rn. 31) oder ob allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler zulässig ist (so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn 15; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn 81).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Jedoch ist auch eine Behörde auf Grund der Natur, des Inhalts und des Umfangs des Unterhaltsanspruchs, der sich durch den Übergang nicht verändert, gehalten, sich um dessen zeitnahe Durchsetzung zu bemühen (BGH, NJW 2010, 3714 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 10 W 50/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
    Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1).
  • OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97

    Voraussetzungen für die Durchführung des streitigen Verfahrens

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