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   OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10   

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https://dejure.org/2011,24828
OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10 (https://dejure.org/2011,24828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2011 - 4 U 158/10 (https://dejure.org/2011,24828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 4 U 158/10 (https://dejure.org/2011,24828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Kreditkartenvertrages aufgrund der Genehmigung einer unter fremdem Namen abgegebenen Erklärung im Wege des Postident-Verfahrens; Beachtlichkeit eines fehlenden Erklärungsbewusstseins bei der Abgabe einer konkludenten Willenserklärung; Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Kreditkartenvertrages mit einem Analphabeten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren die Auffassung vertritt, in der Unterzeichnung des Formblattes im Postident-Basic-Verfahren am 25.05.2004 durch den Beklagten sei bereits die Annahme eines ihrerseits mit der Übersendung des Coupons erfolgten Angebotes an den Beklagten zu sehen, und sich für diese Sichtweise auf die Entscheidung des BGH vom 21.10.2004 (Az. III ZR 380/03 = NJW 2004, 3699) stützen will, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98

    Zustandekommen eines Abfindungsvertrages durch Hereinnahme eines Schecks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    (1) Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass demjenigen, der eine Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein abgegeben hat, ein Anfechtungsrecht analog § 119 Abs. 1 BGB zusteht (vgl. nur: Palandt-Ellenberger, Einf. v. § 116 Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 22.04.1998 - 12 U 175/98 - Rn. 45).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    Insofern entspricht es jedoch der heute ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen ist, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte, wenn nur der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden könnte und der Erklärungsempfänger schutzbedürftig ist (vgl. nur: Palandt-Ellenberger, Einf. v. § 116 Rn. 17; BGH Urteil vom 02.11.1989 - IX ZR 197/88 - Rn. 17; BGH Urteil vom 29.11.1994 - XI ZR 175/93 - Rn. 10; BGH Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 37/02 - Rn. 14 und 15).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    Die Voraussetzungen des Verzuges sind aufgrund des Kündigungsschreibens der Klägerin vom 22.10.2004 (K 3; Bl. 11), das gleichzeitig auch die Anforderungen an eine - hier ausnahmsweise sogleich mit der Fälligstellung mögliche (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10 - Rn. 14) - Mahnung erfüllt, erfüllt.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    Insofern entspricht es jedoch der heute ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen ist, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte, wenn nur der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden könnte und der Erklärungsempfänger schutzbedürftig ist (vgl. nur: Palandt-Ellenberger, Einf. v. § 116 Rn. 17; BGH Urteil vom 02.11.1989 - IX ZR 197/88 - Rn. 17; BGH Urteil vom 29.11.1994 - XI ZR 175/93 - Rn. 10; BGH Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 37/02 - Rn. 14 und 15).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
    Insofern entspricht es jedoch der heute ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen ist, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte, wenn nur der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden könnte und der Erklärungsempfänger schutzbedürftig ist (vgl. nur: Palandt-Ellenberger, Einf. v. § 116 Rn. 17; BGH Urteil vom 02.11.1989 - IX ZR 197/88 - Rn. 17; BGH Urteil vom 29.11.1994 - XI ZR 175/93 - Rn. 10; BGH Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 37/02 - Rn. 14 und 15).
  • OLG Schleswig, 16.08.2017 - 5 U 72/17

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme auf einen in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck;

    Mit Recht verweist der Berufungskläger zwar auf den abweichenden Sachverhalt, welcher der vom Landgericht maßgeblich zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 13. Juli 2011 - 4 U 158/10, juris Rn. 48 ff.) zugrunde lag, weil dort die Kreditkarte dem Beklagten zugesandt worden war.

    Zur Ergänzung wird auf die entsprechenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Brandenburg Bezug genommen (Urteil vom 13. Juli 2011 - 4 U 158/10, juris Rn. 53 ff.).

    Insbesondere kommt eine teleologische Reduktion des § 182 Abs. 2 BGB mit der Folge, dass die Genehmigung der Formvorschrift des § 492 Abs. 1 und Abs. 4 BGB genügen müsste, nach der ständigen und langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 25. Februar 1994 - V ZR 63/93, juris Rn. 12; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juli 2011 - 4 U 158/10, juris Rn. 39).

  • LG Kiel, 08.06.2017 - 12 O 221/15

    Willenerklärung: Fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Unterzeichnung eines

    Das OLG Brandenburg führt dazu in seinem Urteil vom 13.07.2011, Az. 4 U 158/10 aus:.

    Das OLG Brandenburg führt dazu in seinem Urteil vom 13.07.2011, Az. 4 U 158/10, aus:.

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