Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 133 Abs 1 InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Vorsatzes i.S. von § 133 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 133 Abs. 1
Begriff des Vorsatzes i.S. von § 133 Abs. 1 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Befriedigung eines späteren Insolvenzgläubigers mit Darlehensmitteln
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befriedigung eines späteren Insolvenzgläubigers mit Darlehensmitteln
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 26.06.2009 - 3 O 30/08
- OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01
Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Die Inkongruenz bedeutet unter solchen Voraussetzungen regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (BGH NZI 2006, 159, 161 m.w.N.).27 Nach der Rechtsprechung des BGH ist die auf Grund eines Insolvenzantrages von dem Gläubiger erzielte Deckung stets inkongruent (BGH NZI 2006, 159, 161).
- BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05
Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Der Benachteiligungsvorsatz liegt vor, wenn der Schuldner bei der Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als mutmaßliche Folge seines Handelns erkennt und gebilligt hat (…Kreft in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 5. Aufl., § 133 InsO, Rdnr. 10; BGHZ 167, 190, 194). - BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07
Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung einer Gesellschaftsschuld durch einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Entgegen der Annahme des Landgericht handelt es sich also nicht um den Fall einer freiwilligen Leistung aus dem Vermögen eines Dritten, wie er in der Entscheidung BGH ZIP 2008, 2182 (vorausgegangen: Senat, Urteil vom 18.07.2007 - JurBüro 2008, 47) erörtert wurde.
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit wirkt grundsätzlich fort und kann nur dadurch beseitigt werden, dass der Schuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufnimmt (BGH ZinsO 2002, 29, 31). - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ab 19.08.2006, stehen dem Kläger nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 2007, 488, 490) Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu; hiernach hat der Anfechtungsgegner bei anfechtbarem Erwerb von Geld Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten. - BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99
Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
In einem solchen Fall liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor, wenn nämlich, wie hier, der Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers tilgt (BGH NJW 2002, 1574, 1575). - OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 7 U 7/07
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung eines Dritten auf eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 7 U 123/09
Entgegen der Annahme des Landgericht handelt es sich also nicht um den Fall einer freiwilligen Leistung aus dem Vermögen eines Dritten, wie er in der Entscheidung BGH ZIP 2008, 2182 (vorausgegangen: Senat, Urteil vom 18.07.2007 - JurBüro 2008, 47) erörtert wurde.