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   OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13098
OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07 (https://dejure.org/2007,13098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2007 - 10 WF 93/07 (https://dejure.org/2007,13098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 10 WF 93/07 (https://dejure.org/2007,13098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Geltendmachung rückständigen Unterhalts unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes; Gehindertsein an der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus rechtlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 1570; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1607 Abs. 2; ; BGB § 1607 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1609 Abs. 2 Halbsatz 2; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1611 Abs. 1; ; BGB § 1611 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a; ; BGB § 1615 d; ; BGB § 1615 l Abs. 1; ; BGB § 1615 l Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1615 l Abs. 3 Satz 2; ; SGB II § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a
    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Bedürftigkeit kann daher auch durch eine nichteheliche Mutterschaft eintreten (BGH, FamRZ 1985, 273; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1602, Rz. 15).

    Voraussetzung für die Anspruchserstreckung über die in § 1615 l Abs. 1 BGB genannte Zeit hinaus ist, dass die Betreuung und Versorgung des Kindes durch die Mutter in dessen Interesse erforderlich ist, weil eine Möglichkeit zu anderer Versorgung nicht besteht (BGH, FamRZ 1985, 273).

    Hingegen kann das Unwert-Urteil im Regelfall nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Partner im sensiblen Bereich des intimen Umgangs (sichere) Maßnahmen der Familienplanung getroffen haben (BGH, FamRZ 1985, 273).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist, müssen gegebenenfalls die in Frage kommenden Zeitabschnitte gesondert betrachtet werden (BGH, FamRZ 1988, 370).

    Neben dem Zeitmoment kommt es für die Verwirkung auf das Umstandsmoment an, das heißt, es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).

    Die Grundsätze zur Verwirkung erfahren für titulierte Ansprüche, deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen, keine Einschränkung (BGH, FamRZ 1999, 1422).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 10 UF 82/06

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Eine Reduzierung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit der Ehefrau kommt infolge der Leistungsunfähigkeit der Ehefrau nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 21.9.2006 - 10 UF 82/06 -, OLGR 2007, 311).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Nach Abzug des vollen Kindergeldes von 154 EUR (vgl. BGH, FamRZ 2006, 99) verbleibt ein ungedeckter Restbedarf von 486 EUR.
  • BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01

    Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Die Vorschrift des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB gilt allerdings nicht, wenn, wie vorliegend, Unterhalt für die Zeit vor dem 1.7.1998 verlangt wird (BGH, FamRZ 2004, 800).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Soweit es beim Umstandsmoment auch darauf ankommt, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen, reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrungsgemäß seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, so dass er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH, a.a.O.; Senat, NJW-RR 2002, 870).
  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
  • KG, 20.09.2004 - 19 WF 210/04

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
    Das Jugendamt des Bezirksamtes P... von B... hat dem Beklagten als Beistand und damit gesetzlicher Vertreter für die damals noch minderjährige Klägerin (vgl. KG, NJW-RR 2005, 155 f.) unter dem 23.4.2004 mitgeteilt, dass für die Zeit vom 1.3.2003 bis zum 31.3.2004 Unterhaltsrückstände in Höhe von insgesamt 3.252 EUR aufgelaufen seien.
  • OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92

    Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    Soweit es beim Umstandsmoment darauf ankommt, inwieweit sich der Verpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen, reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrungsgemäß seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, so dass er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH NJW 1988, 1137, 1139; 2007, 1273, 1275; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 870 u. Beschluss vom 14.5.2007 - 10 WF 93/07, juris RN 7).
  • OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet

    Das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ist nämlich grundsätzlich erfüllt, wenn Unterhaltsrückstände geltend gemacht werden, deren Fälligkeit mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage / des Antrags bzw. vor einem erneuten Tätigwerden des Unterhaltsgläubigers mit dem Ziel der Durchsetzung seiner Forderungen eingetreten ist (BGH FamRZ 1988, 370; BGH NJW 2003, 128; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - Az.: 10 WF 93/07 -, zitiert nach juris").
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    Soweit es beim Umstandsmoment darauf ankommt, inwieweit sich der Verpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen, reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrungsgemäß seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, so dass er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH NJW 1988, 1137, 1139; 2007, 1273, 1275; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 870 u. Beschluss vom 14.5.2007 - 10 WF 93/07, juris RN 7).
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