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   OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22793
OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins hinsichtlich Zulässigkeit von Abschichtungsvereinbarungen bei Übertragung der Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Auswirkungen der Abschichtung auf Erbscheinserteilung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen Abschichtung von Miterben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen Abschichtung von Miterben

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Erbschein bei Ausscheiden eines Erben durch Abschichtung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Erbschein bei Ausscheiden eines Erben durch Abschichtung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen Abschichtung von Miterben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Zur Begründung seiner Entscheidung stützt sich das Amtsgericht auf Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dessen Urteil vom 21.1.1998 - IV ZR 346/96 - (in: NJW 1998, 1557 [BGH 21.01.1998 - IV ZR 346/96] ).

    Denn der Bundesgerichtshof hat insofern lediglich klargestellt, Miterben könnten durch formfrei wirksame Vereinbarung gegen Abfindung einverständlich aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, infolgedessen der Erbteil des Ausgeschiedenen den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes ( ex nunc ) anwachse, auch wenn die Anwachsung von Erbteilen in anderen, gesetzlich normierten, Fällen ( §§ 1935, 2094, 2095 BGB ) voraussetze, dass ein Miterbe mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalles weggefallen sei (BGH NJW 1998, 1557 [BGH 21.01.1998 - IV ZR 346/96] ; BGH ZEV 2005, 22).

  • BayObLG, 23.06.2004 - 3Z BR 29/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren auf Erteilung eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Die Festsetzung des Beschwerdewertes richtet sich entsprechend § 30 Abs. 1 KostO nach der Höhe des im Erbscheinsverfahren streitigen quotenmäßigen Erbteils der Beschwerdeführerin am Gesamtnachlass (BayObLG FamRZ 2005, 822 ), welcher seinen Ausdruck in der verfahrensgegenständlichen Abschichtungsvereinbarung gefunden hat.
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Ein Erbschein, der auch die Beschwerdeführerin als Miterbin ausweist, kann aber unabhängig davon, ob der konkrete Antrag der Beteiligten zu 3. begründet ist, schon deshalb nicht erteilt werden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur der Verfahrensgegenstand sein kann, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (vgl. BGH NJW 2011, 2577 [BGH 08.06.2011 - XII ZB 43/11] Rz. 11), hier also der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 5. Hinzu kommt, dass die Erteilung eines Erbscheins als Ausführungshandlung ohnehin allein dem Amtsgericht obliegt (vgl. Keidel/ Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 10 f.).
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 33/65

    Tätigkeit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Die Übertragung im Einzelfall nach § 16 Abs. 2 RPflG , die etwa dann in Betracht kommt, wenn (wie hier) eine letztwillige Verfügung keine Erbeinsetzung enthält, ist demnach nicht formgebunden; sie sollte zwar - wie vorliegend im übrigen geschehen - aktenkundig gemacht werden, doch ist dies für ihre Wirksamkeit nicht erforderlich (so bereits BGHZ 50, 258 zu §§ 7 Abs. 2 S. 1, 20 Abs. 2 RPflG i.d.F. vom 8.2.1957; Senatsbeschluss vom 18.1.2013 - 3 W 23/12; Bassenge/Roth aaO, § 16 Rz. 13; Dallmayer/Eickmann, RPflG, § 16 Rz. 51).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Jedoch ist der Beschwerdeführerin wegen ihrer Fristsäumnis gemäß §§ 17 Abs. 2, 18 FamFG auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil die angefochtene Entscheidung entgegen § 39 FamFG mit keiner Rechtsmittelbelehrung versehen worden war, sie aber, nicht anwaltlich vertreten, die versäumte Rechtshandlung mit Schreiben vom 21.3.2013 nachgeholt hat und die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig sind (BGH FamRZ 2011, 30 ; FamRZ 1979, 909; BayObLGZ 1977, 11; OLG München FAmRZ 1979, 733; KG OLGR 1993, 154; Keidel/Sternal, FamFG , 17. A., § 18 Rz. 7).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Jedoch ist der Beschwerdeführerin wegen ihrer Fristsäumnis gemäß §§ 17 Abs. 2, 18 FamFG auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil die angefochtene Entscheidung entgegen § 39 FamFG mit keiner Rechtsmittelbelehrung versehen worden war, sie aber, nicht anwaltlich vertreten, die versäumte Rechtshandlung mit Schreiben vom 21.3.2013 nachgeholt hat und die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig sind (BGH FamRZ 2011, 30 ; FamRZ 1979, 909; BayObLGZ 1977, 11; OLG München FAmRZ 1979, 733; KG OLGR 1993, 154; Keidel/Sternal, FamFG , 17. A., § 18 Rz. 7).
  • OLG Celle, 26.07.2005 - 16 U 59/05

    Zustellung eines Versäumnisurteils ins Ausland; Anforderungen an die Zustellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Denn die gemäß §§ 352 Abs. 2 S. 1, 15 Abs. 2 FamFG , 175, 183 Abs. 1 ZPO durch internationales Einschreiben mit Rückschein vorgenommene Zustellung ist mit Übergabe des Einschreibens an die Beschwerdeführerin als Adressatin wirksam vollzogen worden (vgl. amtl. Begr. BT-Drs. 14/4554, S. 23; OLG Celle OLGR 2005, 589; NJW-RR 2005, 1589 [OLG Celle 26.07.2005 - 16 U 59/05] ; Zöller/Geimer, ZPO , 29. A., § 183 Rz. 43; Zöller/Stöber, ZPO , 29. A., § 175 Rz. 3), und diese hat am von ihr mitgeteilten Tag stattgefunden.
  • BayObLG, 04.02.1977 - BReg. 3 Z 12/77
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
    Jedoch ist der Beschwerdeführerin wegen ihrer Fristsäumnis gemäß §§ 17 Abs. 2, 18 FamFG auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil die angefochtene Entscheidung entgegen § 39 FamFG mit keiner Rechtsmittelbelehrung versehen worden war, sie aber, nicht anwaltlich vertreten, die versäumte Rechtshandlung mit Schreiben vom 21.3.2013 nachgeholt hat und die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig sind (BGH FamRZ 2011, 30 ; FamRZ 1979, 909; BayObLGZ 1977, 11; OLG München FAmRZ 1979, 733; KG OLGR 1993, 154; Keidel/Sternal, FamFG , 17. A., § 18 Rz. 7).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2022 - 3 W 55/22

    Vorweggenommene Erbfolge - Anrechnung auf Pflichtteil kann Enterbung darstellen

    Daran war die Rechtspflegerin nach § 16 Abs. 3 S.2 RPflG gebunden (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2013, 3 W 20/13; OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2011 - I-15 Wx 332/10 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2022 - 3 W 55/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins Enterbung mit bloßer

    Daran war die Rechtspflegerin nach § 16 Abs. 3 S. 2 RPflG gebunden (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2013, 3 W 20/13; OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2011 - I-15 Wx 332/10 -, juris).
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