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   OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06   

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https://dejure.org/2007,14231
OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06 (https://dejure.org/2007,14231)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 12 U 4/06 (https://dejure.org/2007,14231)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 12 U 4/06 (https://dejure.org/2007,14231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung übergegangener Leistungen auf Grund eines Fahrgastunfalles eines Minderjährigen auf einer S-Bahn-Station; Feststellungsanspruch bzgl. Ersatzpflicht aus Anerkenntnis; Anwendbarkeit § 116 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) im Beitrittsgebiet; Anwendbarkeit § ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SGB X § 116; ; EGBGB Art. ... 231 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 231 § 6 Abs. 2 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 203; ; BGB § 781; ; BGB § 852 Abs. 1 a. F.; ; ZGB § 330; ; ZGB § 338; ; ZGB § 345 Abs. 1; ; ZGB § 474 Abs. 1 Nr. 3; ; ZGB § 474 Abs. 1 Nr. 4; ; ZGB § 474 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZGB § 474 Nr. 4; ; ZGB § 475 Nr. 2; ; ZGB § 476 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 93 d; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 344; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; RVO § 550; ; RVO § 1150; ; SVO-StV § 107 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen aus gesetzlichem Forderungsübergang gemäß § 116 SGB X - Begriff der Verhandlung nach § 203 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 296/86

    Eigentumserwerb an einem bei Abbrucharbeiten freigelegten Schatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Zwar ist grundsätzlich die in der Form des § 519 ZPO abgegebene Erklärung erforderlich, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird, allerdings darf die Berufung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden, sodass es ausreicht wenn für Gericht und Prozessgegner das wirklich Gewollte deutlich wird; eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil richtet sich dementsprechend im Zweifel gegen jeden erfolgreichen Prozessgegner (BGH NJW 2002, Seite 831; NJW 1988, Seite 1204; NJW 1994, Seite 512; Musielak-Ball, ZPO, Kommentar, 5. Aufl., § 519, Rn. 6, 8).
  • BGH, 17.04.1990 - VI ZR 276/89

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs; Auslegung eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Die vorliegende Konstellation ist insoweit vergleichbar der Situation bei nachträglicher Ausweitung der Leistungen des Sozialversicherers, bei denen es ebenfalls erst mit Ausweitung der Leistungen zum Anspruchsübergang kommt, da sie vom ursprünglichen Forderungsübergang im Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch nicht erfasst werden konnten (vgl. BGH VersR 1990, S. 1028).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 243/80

    Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Träger der Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.02.1983 (veröffentlicht in NJW 1983, S. 1912).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    a) Der von der Klägerin gestellte Feststellungsantrag ist zulässig, insbesondere besteht ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO, da eine weitere Inanspruchnahme der Klägerin auch über den derzeit bereits feststehenden Umfang - Rentenzahlung - möglich ist (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH NJW 2001, S. 1432; NJW-RR 1988, S. 445).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Zwar ist grundsätzlich die in der Form des § 519 ZPO abgegebene Erklärung erforderlich, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird, allerdings darf die Berufung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden, sodass es ausreicht wenn für Gericht und Prozessgegner das wirklich Gewollte deutlich wird; eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil richtet sich dementsprechend im Zweifel gegen jeden erfolgreichen Prozessgegner (BGH NJW 2002, Seite 831; NJW 1988, Seite 1204; NJW 1994, Seite 512; Musielak-Ball, ZPO, Kommentar, 5. Aufl., § 519, Rn. 6, 8).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Der Begriff der Verhandlungen in § 203 BGB ist weit auszulegen, es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung abgelehnt wird (BGH NJW 2004, S. 1654; NJW 1997, S. 3447; NJW 1983, S. 2075).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Der Begriff der Verhandlungen in § 203 BGB ist weit auszulegen, es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung abgelehnt wird (BGH NJW 2004, S. 1654; NJW 1997, S. 3447; NJW 1983, S. 2075).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 65/01

    Fehlende Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Zwar ist grundsätzlich die in der Form des § 519 ZPO abgegebene Erklärung erforderlich, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird, allerdings darf die Berufung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden, sodass es ausreicht wenn für Gericht und Prozessgegner das wirklich Gewollte deutlich wird; eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil richtet sich dementsprechend im Zweifel gegen jeden erfolgreichen Prozessgegner (BGH NJW 2002, Seite 831; NJW 1988, Seite 1204; NJW 1994, Seite 512; Musielak-Ball, ZPO, Kommentar, 5. Aufl., § 519, Rn. 6, 8).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81

    Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Der Begriff der Verhandlungen in § 203 BGB ist weit auszulegen, es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung abgelehnt wird (BGH NJW 2004, S. 1654; NJW 1997, S. 3447; NJW 1983, S. 2075).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 4/06
    Die Vorschrift ermöglicht lediglich eine abweichende Kostenreglung aus einem prozessualen Grunde, etwa in den Fällen des § 93 d ZPO und § 344 ZPO oder bei einer abweichenden vergleichsweisen Regelung der Kostentragung, nicht erfasst wird hingegen ein materiell-rechtlich begründeter Kostenerstattungsanspruchs (BGH NJW-RR 2005, Seite 1662).
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