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   OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17   

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https://dejure.org/2018,23297
OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17 (https://dejure.org/2018,23297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2018 - 9 UF 96/17 (https://dejure.org/2018,23297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 9 UF 96/17 (https://dejure.org/2018,23297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festschreibung eines praktizierten Wechselmodells auch bei entgegenstehenden Anträgen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts - Maßgeblich sind Kindeswohlgesichtspunkte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 690
  • FamRZ 2018, 1321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17
    Die Frage, ob in einem Sorgerechtsverfahren - wie hier - das Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seiner grundlegenden Entscheidung zur Anordnung des paritätischen Wechselmodells in einem Umgangsverfahren - Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15 - offen gelassen).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18

    Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB

    zum Verhältnis von Sorge- und Umgangsrecht insoweit OLG Brandenburg v. 14.6.2018 - 9 UF 96/17).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 UF 81/21

    Sorgerecht: Erstmalige Anordnung eines Wechselmodells

    Will ein Elternteil einseitig ein bislang praktiziertes Wechselmodell beenden, so haben dies einige Gerichte, wenn sie die Beibehaltung des Wechselmodells favorisierten, durch schlichte Zurückweisung der jeweiligen Anträge der Kindeseltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1860; OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 1714; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2019, 976-979, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2018, 1321-1322, mit zusätzlicher "Feststellung" der konkreten Betreuungszeiten im Tenor) gelöst.
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