Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 6 U 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gestattung der ausschließlichen Versorgung der Mieter mit Kommunikationsleistungen als Hauptpflicht des Grundstückseigentümers; Inhalt der Gestattung einer Automatenaufstellung; Vorliegen einer geldwerten Gegenleistung bei dem Einbau einer Breitbandanlage
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 599; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzansprüche eines Kabelnetzbetreibers bei Abriss von Wohneinheiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist Kabelversorgungsvertrag ein Mietvertrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungsabriss: Kabelnetzbetreiber erhält nur Entschädigung! (IMR 2007, 365)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.08.2006 - 12 O 369/05
- OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 6 U 93/06
Papierfundstellen
- NZM 2009, 240
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01
Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 6 U 93/06
Die Gestattung der ausschließlichen Versorgung der Mieter mit Kommunikationsleistungen ist daher Hauptpflicht des Grundstückseigentümers (BGH, Urteil vom 17.7.2002, XII ZR 86/01).Ihr Einbau bot aber dem Vermieter die Möglichkeit, die Wohnungen als mit dem aktuellen technischen Stand von Rundfunk- und Fernsehempfangsanlagen ausgestattet anzubieten (BGH, Urteil vom 17.7.2002, XII ZR 86/01).
- BGH, 13.12.1995 - XII ZR 185/93
Außerordentliche Kündigung eines Vertrages unter Berufung auf Treu und Glauben
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 6 U 93/06
Diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsprechung (s. u.a. BGH, Urteil vom 13.12.1995, XII ZR 185/93) findet auf den vorliegenden Fall Anwendung.Die Beklagte hat der Klägerin als Schadensersatz jedenfalls diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die diese im Vertrauen auf die Fortdauer des Gestattungsvertrages an dem vereinbarten Standort gemacht hat und die sie nun infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht mehr hat nutzen können (BGH, Urteil vom 13.12.1995, XII ZR 185/93).
- BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65
Automatenaufstellvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 6 U 93/06
Wesentliches Merkmal eines solchen Vertrages ist nicht die Gewährung des Gebrauchs der Aufstellungsfläche, sondern die "Einbettung" des Automaten in den gewerblichen Betrieb eines anderen zum gemeinsamen Nutzen beider Vertragspartner (BGHZ 47, 202).