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   OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10   

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https://dejure.org/2010,28161
OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10 (https://dejure.org/2010,28161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2010 - 1 W 157/10 (https://dejure.org/2010,28161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 1 W 157/10 (https://dejure.org/2010,28161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt der Aussage geprägt sind (BVerfGE 33, 1 (14); 90, 241 (247) und für sie das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend ist (BVerfGE 7, 198 (210); 61, 1 (8)), steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund (BVerfG, NJW 2003, 1130).

    Da sich Meinungen in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen, sind sie durch das Grundrecht jedenfalls insoweit geschützt, als sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, welche Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 (8)).

    Nicht geschützt ist daher die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung (vgl. BVerfGE 54, 208 (219); 61, 1 (8)).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    14 Steht der Wahrheitsgehalt der Äußerungen nicht objektiv fest, obliegt dem Äußernden die Beweislast für die Wahrheit einer zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Anspruchstellers geeigneten Behauptung (NJW 1998, S. 3047 (3049)).

    In Betracht käme eine Wahrnehmung berechtigter Interessen allenfalls bei nicht erweislich wahren Behauptungen unter der Voraussetzung, dass der Beklagte dargelegt hätte, welche Bemühungen er unternommen hat, den Wahrheitsgehalt seiner Tatsachen zu überprüfen und dass er hierbei die Sorgfaltspflichten eingehalten und Anhaltspunkte festgestellt hat, die auf die Wahrheit seiner Angaben hindeuten (BGH NJW 1998, 3047 (3049)).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt der Aussage geprägt sind (BVerfGE 33, 1 (14); 90, 241 (247) und für sie das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend ist (BVerfGE 7, 198 (210); 61, 1 (8)), steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund (BVerfG, NJW 2003, 1130).

    Eine Tatsache ist im Unterschied zum Werturteil einer Überprüfung auf ihren Wahrheits- und Richtigkeitsgehalt durch Erbringung eines Beweises zugänglich (BVerfGE 90, 241 (247)).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Denn auch die Wiedergabe dessen, was ein Dritter geäußert hat, kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung desjenigen, der die Äußerung wiedergibt, fehlt (BGHZ 132, 13).

    Es gilt auch im Rahmen der Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und der Analogie zu § 1004 BGB die Beweisregel des § 186 StGB (BGHZ 132, 13, 23; BGH NJW 1994, 2614 (2515)).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Bei Vermengung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen handelt es sich insgesamt um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, wenn der tatsächliche Gehalt substanzarm ist und gegenüber der subjektiven Wertung des Mitteilenden in den Hintergrund tritt (BVerfG NJW 1992, 1439 (1440)).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt der Aussage geprägt sind (BVerfGE 33, 1 (14); 90, 241 (247) und für sie das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend ist (BVerfGE 7, 198 (210); 61, 1 (8)), steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund (BVerfG, NJW 2003, 1130).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Voraussetzung der rechtlichen Würdigung ist die Auslegung des Sinns der Äußerung aus der Sicht eines verständigen Empfängers unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände (vgl. BVerfGE 93, 266 (295), BVerfGE 107, 275).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Voraussetzung der rechtlichen Würdigung ist die Auslegung des Sinns der Äußerung aus der Sicht eines verständigen Empfängers unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände (vgl. BVerfGE 93, 266 (295), BVerfGE 107, 275).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt der Aussage geprägt sind (BVerfGE 33, 1 (14); 90, 241 (247) und für sie das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend ist (BVerfGE 7, 198 (210); 61, 1 (8)), steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund (BVerfG, NJW 2003, 1130).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
    Der rechtswidrige Eingriff begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr, die vom Anspruchsgegner entkräftet werden kann (BGH, VersR 1987, 1016 (1018); VersR 1994, 570 (572)).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

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