Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Kein Sachmangel eines Mopedschutzhelms bei unfallbedingtem Bruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Herstellers eines Motorradhelms wegen Unfallverletzungen eines Käufers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 434; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 476; ProdHaftG § 1; ProdHaftG § 3; ProdHaftG § 8
Keine Haftung des Verkäufers eines Motorradhelms für Bruch des Helms beim Unfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Herstellers eines Motorradhelms wegen Unfallverletzungen eines Käufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Motorradhelm bricht beim Aufprall - Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sachmangel aufgrund der Beschädigung eines Motorradhelms bei einem Unfall?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Herstellers eines Motorradhelms wegen Unfallverletzungen eines Käufers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit dem Kopf gegen Straßenlaterne geprallt - Bricht bei einem Unfall der Motorradhelm, beweist das nicht, dass er mangelhaft war
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Haftung des Herstellers eines Motorradhelms wegen Unfallverletzungen eines Käufers
- haerlein.de (Kurzinformation)
Welches Maß an Sicherheit schuldet ein Motorradhelm?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung des Verkäufers für einen beim Verkehrsunfall gebrochenen Motorradhelm - Verhinderung des Zerbrechens eines Motorradhelms ist nicht Ziel der ECE-Regelung 22.05
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.05.2013 - 14 O 93/12
- OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 220
- NZV 2016, 237
- VersR 2016, 1197
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13
Eine Umkehr der Beweislast ist auch hier nicht gerechtfertigt und lässt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 8. Dezember 1992 - VI ZR 24/92 - (NJW 1993, 528 ff.) herleiten. - BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13
Macht der Käufer, wie hier der Kläger, unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGH, NJW 2004, 2299; 2006, 434;… Bamberger/Roth/Faust, BGB, § 434 Rdnr. 119;… Palandt/Putzo, BGB, 72. Aufl., § 434 Rdnr. 59). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13
Macht der Käufer, wie hier der Kläger, unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGH, NJW 2004, 2299; 2006, 434;… Bamberger/Roth/Faust, BGB, § 434 Rdnr. 119;… Palandt/Putzo, BGB, 72. Aufl., § 434 Rdnr. 59). - OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92
Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 1 U 8/13
Er muss folglich die Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich das Vorliegen eines Produktfehlers im Sinne von § 3 Abs. 1 ProdHaftG ergibt (OLG Frankfurt, VersR 1994, 1118).