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   OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08   

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https://dejure.org/2009,31534
OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08 (https://dejure.org/2009,31534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2009 - 12 U 103/08 (https://dejure.org/2009,31534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 12 U 103/08 (https://dejure.org/2009,31534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05

    Finanzierung eines gemeinsamen Projekts in der Vorlaufphase: Selbstständiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (vgl. BGH NJW 1996, 2569, 2570; BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612), und hat die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, 1543; OLG Frankfurt OLGR 2008, 449 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (vgl. BGH NJW 1996, 2569, 2570; BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612), und hat die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, 1543; OLG Frankfurt OLGR 2008, 449 - zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 6 U 101/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Der Geltendmachung von Ansprüchen des Klägers aus eigenem Recht gegen den Beklagten zu 3. steht die Rechtskraft des Urteils des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15.06.1999 zum Az.: 6 U 101/98 in dem Umfang, in dem der Bundesgerichtshof die Revision nicht zur Entscheidung angenommen hat, sowie im Übrigen der in diesem Rechtsstreit vor dem 6. Zivilsenat abgeschlossene Vergleich entgegen.
  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99

    Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (vgl. BGH NJW 1996, 2569, 2570; BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612), und hat die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, 1543; OLG Frankfurt OLGR 2008, 449 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Zur ordnungsgemäßen Begründung der Berufung nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ZPO muss der Berufungskläger die Voraussetzungen darlegen, unter denen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Eingangsgericht getroffenen Feststellungen entfällt (vgl. BGH NJW 2004, 1876, 1877).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Dazu gehört die aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (vgl. BGH NJW 2003, 3145; BGH NJW 2006, 142, 143).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Für die Zulässigkeit der Berufung nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO ist die auf den Streitfall zugeschnittene Darlegung notwendig, in welchen Punkten und aus welchen materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BGH NJW 2003, 2532; Reichold in Thomas/ Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 520 Rn. 22).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (vgl. BGH NJW 1996, 2569, 2570; BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612), und hat die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, 1543; OLG Frankfurt OLGR 2008, 449 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
    Auch eine Beihilfehandlung seitens des Beklagten zu 1., die geeignet gewesen sein muss, die tatbestandsmäßige Handlung zu fördern, zu erleichtern oder den Täter in seinem Entschluss zur Tatbegehung zu bestärken (vgl. BGH NJW 2005, 3137, 3139), ist nicht substanziiert vorgetragen.
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