Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwesenheitspflicht der Jugendgerichtshilfe bei Annahme schädlicher Neigungen; Heranziehung i.S.d. § 38 Abs. 3 JGG durch Terminsmitteilung; Fehlen bei Hauptverhandlung aufgrund Personalmangels
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Bernau, 12.07.2000 - 3 Ls 16/00
- OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84
Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verzicht eines Gerichts auf die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01
Erscheint daraufhin ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht und wird die Hauptverhandlung gleichwohl durchgeführt, so liegt hierin kein Verstoß gegen § 38 Abs. 3 S. 1 JGG (BGHSt 27, 250; BGH StV 1985, 153); noch viel weniger hat die Hauptverhandlung "in Abwesenheit... einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden" (§ 338 Nr. 5 StPO). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01
Auch hier sind haushalts- und verwaltungspolitischen Erwägungen bundesrechtliche Grenzen gesetzt (vgl. hierzu auch Senat, NStZ 2000 m. Anm. v. Rautenterg, 504; BGHSt 28, 327). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01
Erscheint daraufhin ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht und wird die Hauptverhandlung gleichwohl durchgeführt, so liegt hierin kein Verstoß gegen § 38 Abs. 3 S. 1 JGG (BGHSt 27, 250; BGH StV 1985, 153); noch viel weniger hat die Hauptverhandlung "in Abwesenheit... einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden" (§ 338 Nr. 5 StPO).