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   OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09   

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https://dejure.org/2009,28799
OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09 (https://dejure.org/2009,28799)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2009 - 1 Ss 39/09 (https://dejure.org/2009,28799)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 1 Ss 39/09 (https://dejure.org/2009,28799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 185; 186; 193 StGB; Art 5 Abs. 1 Satz 1 GG
    Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Schmutzwasserabgabenbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Auf eine nachvollziehbare Auseinandersetzung durfte der Tatrichter vorliegend nicht verzichten, weil gerade die in Rede stehende Versorgung mit Trinkwasser und die Schmutzwasserentsorgung von der Rechtsprechung als wirtschaftlicher Vorteil anerkannt ist, der freilich auf Dauer nicht ohne Gegenleistung zu erhalten ist (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 24. Februar 2009 -6 L 319/08-; VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 -8 L 817/07-).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob sich der Tatrichter bei der Auslegung von rechtlich zutreffenden Erwägungen hat leiten lassen, ob die Auslegung des Tatrichters lückenhaft ist oder auf Rechtsirrtum oder Verstößen gegen Sprach- oder Denkgesetze, gegen Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsregeln beruht (vgl. BGHSt 37, 55; 21, 371; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. § 337 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatrichter die Würdigung einer Äußerung eine Bedeutung beigelegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn er unter mehreren möglichen Deutungen sich für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (OLG Hamm, 2 Ss 171/07 bei juris, BVerfGE 43, 130; 82, 43).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatrichter die Würdigung einer Äußerung eine Bedeutung beigelegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn er unter mehreren möglichen Deutungen sich für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (OLG Hamm, 2 Ss 171/07 bei juris, BVerfGE 43, 130; 82, 43).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Der revisionsrichterlichen Kontrolle unterliegt dabei auch die Frage, ob der Tatrichter eine Äußerung zu Recht als Tatsachenbehauptung gewürdigt hat, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise grundrechtlichen Schutz verlieren könnte (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262; BayObLG NJW 1995, 2501; 2000, 3079; Otto JZ 2001, 719).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob sich der Tatrichter bei der Auslegung von rechtlich zutreffenden Erwägungen hat leiten lassen, ob die Auslegung des Tatrichters lückenhaft ist oder auf Rechtsirrtum oder Verstößen gegen Sprach- oder Denkgesetze, gegen Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsregeln beruht (vgl. BGHSt 37, 55; 21, 371; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. § 337 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Der Begriff "Vorteil" ist mehrdeutig und indiziert nicht per se, dass er unredlich ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303).
  • VG Cottbus, 24.02.2009 - 6 L 319/08

    Beitragserhebung für Abwasserentsorgung sogenannter altangeschlossener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Auf eine nachvollziehbare Auseinandersetzung durfte der Tatrichter vorliegend nicht verzichten, weil gerade die in Rede stehende Versorgung mit Trinkwasser und die Schmutzwasserentsorgung von der Rechtsprechung als wirtschaftlicher Vorteil anerkannt ist, der freilich auf Dauer nicht ohne Gegenleistung zu erhalten ist (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 24. Februar 2009 -6 L 319/08-; VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 -8 L 817/07-).
  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Der revisionsrichterlichen Kontrolle unterliegt dabei auch die Frage, ob der Tatrichter eine Äußerung zu Recht als Tatsachenbehauptung gewürdigt hat, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise grundrechtlichen Schutz verlieren könnte (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262; BayObLG NJW 1995, 2501; 2000, 3079; Otto JZ 2001, 719).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
    Zu bewerten ist die beanstandete Äußerung dabei in ihrer Gesamtheit; einzelne Elemente dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht herausgelöst und einer vereinzelten Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagen würde (vgl. BGH NJW 1997, 2513; OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7).
  • BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1995 - 5 Ss 381/95
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BayObLG, 21.02.2002 - 5St RR 3/02
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11

    Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    Dabei ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend vom Tatrichter erfasst worden ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.06.2009, 1 Ss 39/09 in: juris).
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