Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schadensersatzes wegen eines unterlassenen Hinweises auf das Erfordernis einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Schadensersatzes wegen eines unterlassenen Hinweises auf das Erfordernis einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung
- rechtsportal.de
Umfang des Schadensersatzes wegen eines unterlassenen Hinweises auf das Erfordernis einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.07.2014 - 1 O 119/13
- OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Im Fall der Verletzung einer Aufklärungspflicht aus Kapitalanlageberatung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 193, 159 Rn. 28 ff.) allerdings entschieden, dass der Schuldner (Schädiger) dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Gläubiger (Geschädigte) den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte, und dies in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung auch dann, wenn der Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise mehrere Handlungsalternativen gehabt hätte, er sich also in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte.Die im Kern urkundlich belegten Hilfstatsachen lassen für den Senat zum einen den belastbaren Schluss zu, dass das Investment wesentlich auch durch steuerliche Erwägungen motiviert war (vgl. auch BGHZ 193, 159 Rn. 53).
- BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99
Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Unter dieser Annahme hätte das Landgericht daher sogleich über den Hilfsantrag mitentscheiden müssen (§ 334 ZPO; vgl. BGH NJW 2002, 145, juris Rn. 13). - BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98
Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Der Gläubiger ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hätte (statt vieler BGH NJW-RR 2001, 1524, juris Rn. 13 mwN.).
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Nicht abschließend geklärt ist, ob diese, mit dem Schutzzweck der zugunsten des Anlegers bestehenden Aufklärungspflicht begründete, Rechtsprechung auf andere Rechtsgebiete übertragbar ist und auch allgemein bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Aufklärungspflichten greifen soll (…verneinend etwa OLG Dresden NotBZ 2015, 311, juris Rn. 13 f. mwN.; bejahend etwa Schwab NJW 2012, 3274, 3276, demzufolge das Urteil "als richtungweisend nicht bloß für die Fälle fehlerhafter Anlageberatung ... betrachtet werden" dürfe; in der vom BGH aaO. Rn. 34 zitierten Entscheidung BGHZ 64, 46, die die Hinweispflicht eines Verkäufers zum Gegenstand hatte und in dieser Hinsicht dem Streitfall vergleichbar ist, bestanden schon keine Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Entscheidungskonflikt vorgelegen haben könnte). - OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für einen künftigen Schaden aufgrund …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Die Beklagte ist aufgrund - nach rechtskräftiger Berufungszurückweisung mit Senatsurteil vom 5. Mai 2011 (5 U 182/09) - rechtskräftigen Feststellungsurteils des Landgerichts Potsdam vom 13. November 2009 (1 O 395/08) dazu verpflichtet, der Klägerin denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihr durch den unterlassenen Hinweis auf das Erfordernis der kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung des notariellen Kaufvertrags vom 21. August 1995 - Urkundenrolle-Nr. ... des Notars S... in ... - und die Versagung dieser Genehmigung entsteht. - OLG Dresden, 30.03.2015 - 17 U 1717/14
Notarhaftung - zwischen Pflichtverletzung und Schaden kein Ursachenzusammenhang
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14
Nicht abschließend geklärt ist, ob diese, mit dem Schutzzweck der zugunsten des Anlegers bestehenden Aufklärungspflicht begründete, Rechtsprechung auf andere Rechtsgebiete übertragbar ist und auch allgemein bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Aufklärungspflichten greifen soll (verneinend etwa OLG Dresden NotBZ 2015, 311, juris Rn. 13 f. mwN.; bejahend etwa Schwab NJW 2012, 3274, 3276, demzufolge das Urteil "als richtungweisend nicht bloß für die Fälle fehlerhafter Anlageberatung ... betrachtet werden" dürfe;… in der vom BGH aaO. Rn. 34 zitierten Entscheidung BGHZ 64, 46, die die Hinweispflicht eines Verkäufers zum Gegenstand hatte und in dieser Hinsicht dem Streitfall vergleichbar ist, bestanden schon keine Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Entscheidungskonflikt vorgelegen haben könnte).