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   OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07   

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https://dejure.org/2009,22743
OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07 (https://dejure.org/2009,22743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2009 - 13 U 120/07 (https://dejure.org/2009,22743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 13 U 120/07 (https://dejure.org/2009,22743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 633 Abs. 3; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei Ergänzung des Tatsachenvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08

    Berufung: Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Entsprechend ist eine (ausreichende) einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht nach § 282 ZPO gehandelt wurde (BGH VersR 2007, 373; OLG Rostock OLGR 2009, 215).

    Jede Partei muss mit einer Zurückweisung rechnen, wenn sie liquide Anspruchsbegründungen - gegebenenfalls auch aus prozesstaktischen Gründen - und abwarten, wie sich das Gericht zu dem vorgebrachten Prozessstoff stellt (so OLG Rostock OLGR 2009, 215).

  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 6 U 133/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Dies gilt seit der Neuregelung der entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung erst recht, weil selbst bei der Klageänderung, die nicht unter § 264 ZPO fällt, trotz Einwilligung des Gegners die Zulassung daran scheitern kann, dass die der geänderten Klage zugrunde gelegten Tatsachen nach § 529 ZPO nicht mehr eingeführt werden können (sh. hierzu Heßler in Zöller, ZPO, 27. Aufl., Rn. 24 zu § 531; Thüringer Oberlandesgericht vom 22.02.2005 - 8 U 547/04; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.07.03 - 6 U 133/02 zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 22.02.2005 - 8 U 547/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Dies gilt seit der Neuregelung der entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung erst recht, weil selbst bei der Klageänderung, die nicht unter § 264 ZPO fällt, trotz Einwilligung des Gegners die Zulassung daran scheitern kann, dass die der geänderten Klage zugrunde gelegten Tatsachen nach § 529 ZPO nicht mehr eingeführt werden können (sh. hierzu Heßler in Zöller, ZPO, 27. Aufl., Rn. 24 zu § 531; Thüringer Oberlandesgericht vom 22.02.2005 - 8 U 547/04; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.07.03 - 6 U 133/02 zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Auf fehlende Schlüssigkeit oder unzureichende Substantiierung ist hinzuweisen (BGH NJW 1999, 3716).
  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93

    Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden (BGH NJW-RR 2002, 1071; BGH NJW 1994, 3288, 3291).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Dies gilt nicht nur für § 263 ZPO, sondern auch für § 533 ZPO (BGH NJW 2004, 2152).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Entsprechend ist eine (ausreichende) einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht nach § 282 ZPO gehandelt wurde (BGH VersR 2007, 373; OLG Rostock OLGR 2009, 215).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2006 (NJW 2007, 2414 ff.) der gesamte Prozessstoff I. Instanz ohne weiteres in die Berufungsinstanz gelangt, auch wenn er in I. Instanz vom erstinstanzlichen Gericht als unerheblich erachtet und im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat.
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00

    Fragepflicht des Gerichts bei mehrdeutigem Parteivortrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden (BGH NJW-RR 2002, 1071; BGH NJW 1994, 3288, 3291).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
    Ist - wie hier - von ergänzendem Sachvortrag auszugehen, richtet sich seine Zulassung stets nach § 531 Abs. 2 ZPO (BGH ProzRB 2004, 190).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Denn mit der Abnahme wandelt sich dieser Erfüllungsanspruch in den Nacherfüllungsanspruch des § 635 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 U 120/07 - zitiert nach juris; Moufang/Koos, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage 2018, § 635 BGB Rn. 2; Voit, in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand: 01.02.2019, § 634 BGB Rn. 3; Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 634 BGB Rn. 27; Motzke, in: Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflage 2013, § 9 Abs. VOB/A Rn. 348; Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2019, § 634a BGB Rn. 156; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 - zitiert nach juris) mit der Besonderheit um, dass die Verjährung für diesen, infolge der Abnahme modifizierten Erfüllungsanspruch nach § 634a Abs. 2 BGB mit der Abnahme zu laufen beginnt.
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