Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6490
OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Transport; Haftung; Spediteurentgelt; ADSp

  • Judicialis

    HGB § 461 Abs. 2; ; HGB § ... 462; ; HGB § 454 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 3; ; HGB § 454; ; HGB §§ 453 ff.; ; HGB § 466 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 1 u. 2; ; HGB § 449; ; HGB § 466; ; HGB § 454; ; HGB § 461 Abs. 1; ; HGB § 461; ; CMR Art. 23 Abs. 5; ; AGBG § 24; ; AGBG § 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1981 - I ZR 188/79

    Anspruch auf Ersatz verlorengegangenen Lagergutes - Haftungsbeschränkung nach den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.; so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.; so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Hat aber der Gesetzgeber danach selbst eine Abweichung von der gesetzlichen Grundregelung des § 461 Abs. 2 HGB auch durch AGB für möglich erachtet, obwohl die Haftung aus § 461 Abs. 2 HGB an die Verletzung von Kardinalpflichten anknüpft und - anders als für Güterschäden oder etwa für Verspätungsschäden im Frachtrecht (§§ 431 Abs. 3, 433 HGB) - ein Wertmaßstab als Anknüpfungsgröße für eine allgemeingültige Haftungsbegrenzung in den Augen des Gesetzgebers für die Haftung des Spediteurs fehlt, so kann ein Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG nur dann angenommen werden, wenn durch eine Haftungsbegrenzung in den dem AGBG unterfallenden Regelungen diesen gesetzgeberischen Wertungen jeder Gehalt genommen würde und Vertragsbeziehungen auf dieser Grundlage den Vertragszweck in Frage stellen würden (zu diesem Gesichtspunkt bei der Kontrolle von Begrenzungen von Kardinalpflichten an § 9 AGBG vgl. auch BGHZ 103, 316, 324).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Haben mit der hier vertretenen Auffassung die in der Rechtsprechung des BGH zu den ADSp geltenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit, da es sich auch bei den ADSp neuer Fassung um eine fertig bereitliegende, in der Tradition der ADSp a.F. stehende Rechtsordnung handelt, die bereits aufgrund ihrer Entstehung durch Vereinbarung zwischen den großen Verbänden der Marktbeteiligten eine gewisse Gewähr für eine ausgewogene Abwägung der widerstreitenden Interessen bietet, so gilt dies auch für die Ausnahme vom Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion von AGB-Regelungen (BGHZ 129, 345, 349 zu den ADSp a.F.; für die ADSp n.F. wohl weiterhin Baumbach/Hopt a.a.O., Rn. 5; a.A. Herber, TransportR 1999, 89, 92; Koller, a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00

    Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag

    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19

    Frachtführerhaftung - Verkehrssicherungspflicht für Container bei Sturm

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass die Transportrechtsreform nichts für die stillschweigende Einbeziehung in den Vertrag kraft Wissen-Müssens des Auftraggebers geändert habe, weil es sich auch bei den ADSp in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung im Sinne eines Klauselwerkes handele, dessen Regelungen aufeinander abgestimmt sind und die deshalb von den an der Entwicklung beteiligten Verbänden der großen Marktbeteiligten in ihrer Gesamtheit zur Anwendung empfohlen werden (OLG Brandenburg Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 32/01, BeckRS 2001, 7855, beck-online), hält der Senat diese Rechtsprechung nicht für überzeugend.
  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

    cc) Haben die Parteien somit für die Einzelverträge eine individualvertragliche dynamische Verweisung vereinbart, kommt es auf die kontrovers diskutierte Frage, ob auf die ADSp 1998 die alte Rechtsprechung mit der Wissen - Müssen - Formel überhaupt anwendbar ist, nicht an ( vergl. BGH ZIP 2003, 576; Brandenburgisches OLG TranspR 2001, 474; LG Passau TranspR 2001, 269; LG Memmingen NJW-RR 2002, 603; Philippi TranspR 1999, 375; Koller TranspR 2000, 1 und 2001, 359; Herzog TranspR 2001, 244; MüKo - Bydlinski, HGB, 1. Auflage, Aktualisierungsband zum Transportrecht, ADSp 1998 RdNr. 9 mwN; Hinz, Die ADSp 99 nach dem Transportrechtsreformgesetz in: Transport - Wirtschaft - Recht, Gedächtnisschrift für Johann Georg Helm, S. 119 [ 123 - 127 ] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht