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   OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03   

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https://dejure.org/2003,8121
OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03 (https://dejure.org/2003,8121)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2003 - 13 U 36/03 (https://dejure.org/2003,8121)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 13 U 36/03 (https://dejure.org/2003,8121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflassung eines ursprünglich in das Volkseigentum überführten Eigentumsanteils an eine ungeteilte Erbengemeinschaft; Beweis der Unrichtigkeit eines im Grundbuch vorhandenen Eigentumseintrags durch Vorlage eines Testaments; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 198; ; BGB § ... 198 Satz 1; ; BGB § 201; ; BGB § 202 a.F.; ; BGB § 203 a.F.; ; BGB § 271; ; BGB § 281 a.F.; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 873; ; BGB § 925; ; BGB § 2048; ; BGB § 2048 Satz 1; ; BGB § 2150; ; BGB § 2174 a.F.; ; BGB § 2176; ; BGB §§ 1922 ff.; ; ZGB § 477 Abs. 1 Nr. 1; ; EGZGB § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses über in der ehemaligen DDR liegendes, in Volkseigentum überführtes Grundeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Vor diesem Hintergrund hat der BGH bereits eine nach dem Lastenausgleichsgesetz gewährte Entschädigung für einen als Vermächtnis ausgesetzten Gegenstand als Surrogat dem Vermächtnisnehmer zugesprochen, und zwar auch für den Fall, dass der Ausgleichsanspruch erst in der Person des Erben entstanden ist (BGH WM 1972, 802 f. und FamRZ 1988, 612 f.).

    Das war der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch von dem Vater der Kläger frühestens geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden konnte (BGH NJW-RR 1988, 902, 904 m.w.N.).

  • BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98

    Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Wird, wie vorliegend, ein Grundstück in der DDR in Volkseigentum überführt und steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Restitution nach dem VermG zu, kann auch der Gläubiger eines hierdurch unmöglich gewordenen, schuldrechtlichen Anspruchs auf dieses Grundstück - hier der Vorausvermächtnisnehmer bzw. die Kläger als dessen Erben - einen Anspruch aus § 281 BGB a. F. erheben (vgl. BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 sowie KG ZEV 1999, 494 ff.).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, wonach die für einen Anspruch aus § 281 BGB geltende 30jährige Verjährungsfrist erst mit Inkrafttreten des VermG (BGH DtZ 1996, 26, 29; ZEV 1999, 496) begann.

  • KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Dies hat, wenngleich es sich - nachträglich betrachtet - um ein nur vorübergehendes Unvermögen gehandelt hat, welches nunmehr, nach dem der Grundbesitz zurückübertragen worden ist, behoben ist, zur endgültigen Leistungsfreiheit der damaligen Miterbinnen geführt (§ 275 Abs. 1 und 2 BGB a. F.; so auch KG ZEV 1999, 494 f.).

    Wird, wie vorliegend, ein Grundstück in der DDR in Volkseigentum überführt und steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Restitution nach dem VermG zu, kann auch der Gläubiger eines hierdurch unmöglich gewordenen, schuldrechtlichen Anspruchs auf dieses Grundstück - hier der Vorausvermächtnisnehmer bzw. die Kläger als dessen Erben - einen Anspruch aus § 281 BGB a. F. erheben (vgl. BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 sowie KG ZEV 1999, 494 ff.).

  • BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99

    Rechtstellung des Grundstückskäufers bei Beschlagnahme eines zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass das Institut der staatlichen Verwaltung, das in der früheren DDR neben den Enteignungen und sonstigen zu Eigentumsverlusten führenden Maßnahmen planmäßig als Mittel der "wirtschaftlichen Enteignung" eingesetzt wurde, im Unterschied zu den eigentlichen Enteignungsmaßnahmen zwar die formale Eigentümerstellung unangetastet ließ, jedoch mit einem - vollständigen - Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis der Grundstückseigentümer verbunden gewesen ist (vgl. BGH WM 2000, 2052 f.).
  • BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94

    Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Anders als in der Entscheidung des BGH (DtZ 1996, 207 f.), wonach der Lauf einer Verjährungsfrist grundsätzlich nicht dadurch gehemmt wird, dass der Berechtigte bei einer gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche erst mit einer staatlichen Treuhandverwaltung rechnen musste, lag vorliegend bereits eine staatliche Verwaltung dergestalt vor, die einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs durch den eigentlichen Berechtigten ausdrücklich entgegen stand.
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94

    Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, wonach die für einen Anspruch aus § 281 BGB geltende 30jährige Verjährungsfrist erst mit Inkrafttreten des VermG (BGH DtZ 1996, 26, 29; ZEV 1999, 496) begann.
  • RG, 04.04.1930 - VII 437/29

    1. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Er bewahrt vielmehr seine selbständige Natur gerade auch im Hinblick auf die Zeit seiner Entstehung (RGZ 128, 76, 79).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
    Insoweit ist die durch das VermG geschaffene Rechtslage ohne weiteres vergleichbar mit der Regelung des Lastenausgleichsgesetzes (vgl. BGH NJW 1993, 2176 f. sowie KG aaO.).
  • VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17
    Das Grundstück dürfte den vorliegenden Unterlagen nach gemäß § 6 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. DDR I S. 615) unter vorläufiger Verwaltung gestanden haben, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedurfte hätte (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 13 U 36/03 -, juris Rn. 33).
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