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   OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07   

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https://dejure.org/2007,8012
OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,8012)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2007 - 11 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,8012)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2007 - 11 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,8012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung; Stellen eines Asylantrags bei Eintreffen in einer Abschiebehafteinrichtung; Verlängerung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung bei Andauern eines Passersatzbeschaffungsverfahrens; Notwendige Zurückverweisung einer Rechtssache ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FGG § 25; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; FGG § 12
    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Begründung, Begründungsmangel, Vertretenmüssen, Abschiebungshindernis, Passlosigkeit, Passersatzbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    AufenthG § 57 Abs. 3; ; AufenthG § ... 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; ; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 1; ; FEVG § 3 S. 2; ; FEVG § 7 Abs.; ; FEVG § 16; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Ausländers wegen Passersatzbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen 11 Wx 19/05/11 Wx 20/05 vom 17. März 2005 und 11 Wx 50/07 vom 8. November 2007, auf die Bezug genommen wird, ausgeführt, das Landgericht habe in jenen Fällen rechtsfehlerfrei die Auffassung vertreten, die Anordnung und Aufrechterhaltung der Zurückschiebungshaft sei auch dann zulässig, wenn der Betroffene aus der Haft einen Asylantrag beim BAMF stelle.

    Hieran hält der Senat fest (zum Meinungsstand vgl. Senat 11 Wx 50/07 m.w. Nachw.).

  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 15 W 22/06

    Haftverlängerung nach Aufenthaltsgesetz über 3 Monate hinaus nur bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Es handelt sich um eine Frage der Zurechnung, die nicht generell-abstrakt beantwortet werden kann, sondern unter Würdigung der gesamten Umstände zu entscheiden ist (BGH NJW a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 15 W 22/06).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11.07.1996, Az.: V ZB 14/96, NJW 1996, 2796) zu der gleichlautenden Vorgängerregelung in § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG muss bei der Anwendung der Vorschrift deren Zweck Rechnung getragen werden, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten Haft nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf.
  • OLG Köln, 13.10.2004 - 16 Wx 194/04

    Abschiebehaft für marokkanische Staatsbürger ohne Ausweispapiere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Teilweise wird insoweit bezogen auf die Verhältnisse abgelehnter Asylbewerber die Auffassung vertreten, nur wenn festgestellt werden könne, dass der Betroffene seinen vorhandenen Nationalpass bei seiner Einreise schuldhaft (etwa an einen Schlepper) weggegeben habe, liege ein zurechenbares Verhalten vor (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.11.2003, Az.: I-3 Wx 275/03; OLG Köln, Beschl. v. 13.10.2004, Az.: 16 Wx 194/04).
  • OLG Hamm, 25.11.1996 - 15 W 465/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob bereits der Umstand allein, dass der Betroffene sich ohne Nationalpass im Bundesgebiet aufgehalten hat, als Zurechnungsgrund in diesem Sinne ausreicht (so OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.1996, Az.: 15 W 465/96).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 253/01

    Abschiebung nach Indien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07
    Es besteht Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, innerhalb welchen Zeitraums eine Abschiebung möglich erscheint, zuvörderst auf die Erfahrungen der (zentralen) Ausländerbehörden zurückzugreifen ist (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss. vom 05.06.2002, Az.: 3 Wx 152/02; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2001, Az.: 16 Wx 253/01).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Das Beschwerdegericht hat zu der voraussichtlichen Dauer der Passersatzpapierbeschaffung den Verfahrensablauf dargestellt und die zeitnahen Angaben der mit der Beschaffung der Rückführungsdokumente in Indien befassten Ausländerbehörde berücksichtigt, wonach jedenfalls derzeit die Ausstellung der Heimreisepapiere bei vollständigen und zutreffenden Angaben des Betroffenen innerhalb weniger Wochen erfolgen könne (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. November 2007, 11 Wx 55/07, juris Rdn. 35), gerechnet ab dem für die Prognose maßgeblichen Zeitpunkt der Haftanordnung (vgl. OLG München OLGR 2005, 439, 440; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38, 39).
  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    (1) § 14 AsylVfG findet auch auf die Zurückschiebungshaft Anwendung (OLG Brandenburg vom 15.11.2007, 11 Wx 55/07, und vom 8.11.2007, 11 Wx 50/07; OLG Schleswig vom 8.7.2005, 2 W 125/05; OLG Köln vom 20.7.2007, 16 Wx 150/07; offen gelassen von OLG Köln vom 11.6.2007, 16 Wx 130/07).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien

    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).
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