Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer fiktiven Einkommensanrechnung im Prozesskostenhilfeverfahren; Anrechenbarkeit einer wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindung als zusätzliches Einkommen; Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei der Bewilligung von ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1609 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Zurechnung fiktiven Einkommens bei nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen des unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhalts Schuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 04.10.2005 - 5.2 F 188/05
- OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1701 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
In allen übrigen Fällen sind die Einkünfte zu ermitteln, die der Betreffende nach seinem Alter, seiner Vorbildung und dem beruflichen Werdegang erzielen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1984, 374, 377; Senat, FamRZ 2003, 48, 50;… Eschenbruch/Mittendorf, aaO.;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, aaO.). - BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
In einem solchen Fall ist aber stets zu prüfen, ob auf Grund der tatsächlichen Umstände weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass der Unterhaltsschuldner in einem neuen Arbeitsverhältnis ein ebenso hohes Einkommen wie zuvor zu erzielen vermag (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345, 346). - OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01
Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
In allen übrigen Fällen sind die Einkünfte zu ermitteln, die der Betreffende nach seinem Alter, seiner Vorbildung und dem beruflichen Werdegang erzielen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1984, 374, 377; Senat, FamRZ 2003, 48, 50;… Eschenbruch/Mittendorf, aaO.;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, aaO.).