Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52767
OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15 (https://dejure.org/2016,52767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 12 U 179/15 (https://dejure.org/2016,52767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 12 U 179/15 (https://dejure.org/2016,52767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragserteilung verzögert sich: Auftragnehmer erhält Mehrvergütung! (IBR 2017, 184)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2565
  • NJW-RR 2017, 399
  • NZBau 2017, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Es besteht nach Treu und Glauben keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen (BGH, Urt. v. 10.09.2009, Az.: VII ZR 152/08).

    Sie ergeben sich im rechtlichen Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen den Kosten, die bei der Klägerin für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind und den Kosten, die sie bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätte aufwenden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 10.09.2009, Az.: VII ZR 152/08, und in Anlehnung an diese Entscheidung Markus, Zur Ermittlung der Mehrvergütung bei verzögerter Vergabe, NZBau 2012, 414 f sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2012, Az.: U (Kart) 12/11).

  • OLG Köln, 18.11.2008 - 15 U 45/08

    Ersatzfähigkeit von durch die verzögerte Erteilung des Zuschlags in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Dies konnte letztlich auch die Beklagte nicht anders verstehen, denn dass es aufgrund einer Bauzeitverschiebung von einem Jahr zu Mehrkosten in nicht unerheblichem Ausmaß kommen würde, lag auf der Hand und war auch für sie ohne weiteres erkennbar (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 18.11.2008, Az.: 15 U 45/08).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Eine solche betragsmäßig unbestimmte Beschränkung des Grundurteils ist in Verbindung mit der Klageabweisung unzulässig, weil unklar bleibt, in welchem Umfang über den Klageanspruch rechtskräftig entschieden und in welcher Höhe er im Betragverfahren noch anhängig ist (vgl. auch BGH NJW 1994, 2349 f).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Mehrvergütung wegen Verzögerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Sie ergeben sich im rechtlichen Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen den Kosten, die bei der Klägerin für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind und den Kosten, die sie bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätte aufwenden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 10.09.2009, Az.: VII ZR 152/08, und in Anlehnung an diese Entscheidung Markus, Zur Ermittlung der Mehrvergütung bei verzögerter Vergabe, NZBau 2012, 414 f sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2012, Az.: U (Kart) 12/11).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Voraussetzung für den Erlass eines Grund- und Teilurteils ist demnach ein nach Grund und Höhe streitiger einheitlicher Klageanspruch, hinsichtlich dessen nur bezüglich eines abgrenzbaren Teils volle Entscheidungsreife besteht, während in Bezug auf den Rest die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen müssen (BGH NJW 2004, 949; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 301 Rn. 7 a).
  • OLG Celle, 25.06.2008 - 14 U 14/08

    Die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Ein ausdrücklicher Vorbehalt dahin, dass ein Vertrag nur unter der Bedingung einer Preisanpassung geschlossen werden soll, ergibt sich daraus noch nicht (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 25.06.2008, Az.: 14 U 14/08).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Dahingehendes folgt nicht schon daraus, dass verschiedene Rechnungspositionen in eine einheitliche Schlussrechnung eines Einheitspreisvertrages eingestellt worden sind, denn entscheidend ist, ob die für die Rechtfertigung der geltend gemachten Einzelpositionen bereits dem Grunde nach zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen identisch sind und auf demselben Sachverhalt beruhen (BGH NJW-RR 2007, 305).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
    Deshalb hat die durch ein verzögertes Vergabeverfahren bedingte Änderung der Leistungszeit zur Folge, dass die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung zu verständigen (BGH, Urt. v. 11.05.2009, Az.: VII ZR 11/08).
  • OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23

    Werklieferungsvertrag; VOB/B; Kündigung; Kündigungsvergütung

    So ist ein Teil-Urteil unzulässig, wenn zwei selbständige Klageforderungen durch eine Hilfsaufrechnung des Beklagten in nicht mehr auflösbarer Weise verknüpft werden (vgl. Feskorn in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 301 Rn. 14 ; Musielak in MüKo ZPO, 6. Aufl., § 301 Rn. 22; OLG Koblenz, BeckRS 2009, 29676; OLG Brandenburg, NJW-RR 2017, 399 Rn. 19; Sacher in Kniffka/Koeble/ Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 20 Rn. 58a).
  • OLG Köln, 17.01.2023 - 9 U 115/22

    Zulässigkeit einer Stufenklage gegen den privaten Krankenversicherer zur

    Daraus folgt, dass ein Teilurteil nicht ergehen darf, wenn der gesamte Rechtsstreit entscheidungsreif ist (s. etwa MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl. 2020, ZPO § 301 Rn. 15 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, NJW-RR 2017, 399, Rz. 14; Musielak/Voit/Musielak, 19. Aufl. 2022, ZPO § 301 Rn. 8; BeckOK ZPO/Elzer, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 301 Rn. 48; Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 301, Rz. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht