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   OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12   

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OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12 (https://dejure.org/2015,20620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2015 - 5 U 98/12 (https://dejure.org/2015,20620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 5 U 98/12 (https://dejure.org/2015,20620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben - Straßenausbaubeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Gegenseitige Ansprüche der Parteien eines Grundstückskaufvertrages aufgrund nachträglicher Erhebung kommunaler Beiträge und der Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts hinsichtlich einer Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Sie kann auch stillschweigend geschlossen werden (BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 - juris), wenn die Parteien einvernehmlich von einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache ausgehen.

    Dafür genügt es nicht, dass eine Partei eine bestimmte Vorstellung von der Nutzung hat; vielmehr muss diese Vorstellung für den Vertragspartner nach dem objektiv zu bestimmenden Empfängerhorizont erkennbar sein und er muss sich hierzu zustimmend verhalten haben (vgl. zum Mietvertrag, BGH MDR 2013, 262; NJW 2010, 1133) oder es muss zumindest Einvernehmen über einen von den Parteien gemeinsam gewonnenen Eindruck einer bestimmten Beschaffenheit bestanden haben (BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 - juris).

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 77/85

    Rechtsfolgen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts aus den §§ 24 ff. BauGB bewirkt, dass der Erfüllungsanspruch des Erstkäufers mit Bestandskraft des Bescheides erlischt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 1172, Tz. 15; BGHZ 97, 298 (302); Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 435 Rn. 12; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 434 Rn. 72; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 28 Rn. 47; Schrödter, Baugesetzbuch, 8. Aufl., § 28 Rn. 35).

    Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs im Zeitpunkt der Bestandskraft des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts (BGHZ 97, 298 (302)) im Jahr 2006 und war jedenfalls zum Zeitpunkt der Erklärung der Aufrechnung im hier geführten Verfahren nicht abgelaufen.

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Die Wissenszurechnung anderer Mitarbeiter kann bei juristischen Person nur innerhalb der eigenen Organisation erfolgen (BGH NJW 1996, 1339).

    Das gilt auch dann, wenn es sich um ein Tochterunternehmen einer öffentlichen Körperschaft handelt (OLG Düsseldorf, NJW 1996, 1339).

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Mangels einer entsprechenden eindeutigen Vereinbarung der Parteien kann dahingestellt bleiben, ob die Vereinbarung, es werde "Bauland" verkauft, überhaupt eine Vereinbarung über das Nichtvorhandensein von Leitungen und Leitungsanlagen zum Gegenstand hätte (vgl. zur Baugrundbeschaffenheit bei Verkauf eines "Bauplatzes": BGH NJW-RR 1988, 136; NJW 1988, 1202).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Dies bewirkt, dass auch Zinsanspruch und Verzugsfolgen rückwirkend entfallen (BGH NJW 1981, 1729; NJW-RR 1991, 569).
  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Sie kommt nur in Betracht, wenn sie eindeutig ist und nicht zum Ausdruck bringt, dass der Verkäufer etwa nur fremdes Wissen weitergibt, das er selbst nicht überprüft hat (BGH NJW 2008, 1517; NJW 2013, 2107).
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Dafür genügt es nicht, dass eine Partei eine bestimmte Vorstellung von der Nutzung hat; vielmehr muss diese Vorstellung für den Vertragspartner nach dem objektiv zu bestimmenden Empfängerhorizont erkennbar sein und er muss sich hierzu zustimmend verhalten haben (vgl. zum Mietvertrag, BGH MDR 2013, 262; NJW 2010, 1133) oder es muss zumindest Einvernehmen über einen von den Parteien gemeinsam gewonnenen Eindruck einer bestimmten Beschaffenheit bestanden haben (BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 - juris).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Mangels einer entsprechenden eindeutigen Vereinbarung der Parteien kann dahingestellt bleiben, ob die Vereinbarung, es werde "Bauland" verkauft, überhaupt eine Vereinbarung über das Nichtvorhandensein von Leitungen und Leitungsanlagen zum Gegenstand hätte (vgl. zur Baugrundbeschaffenheit bei Verkauf eines "Bauplatzes": BGH NJW-RR 1988, 136; NJW 1988, 1202).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Die stillschweigende Vereinbarung kann sich auch daraus ergeben, dass die Parteien übereinstimmend eine bestimmte Nutzung durch den Käufer annehmen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 364).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
    Dafür genügt es nicht, dass eine Partei eine bestimmte Vorstellung von der Nutzung hat; vielmehr muss diese Vorstellung für den Vertragspartner nach dem objektiv zu bestimmenden Empfängerhorizont erkennbar sein und er muss sich hierzu zustimmend verhalten haben (vgl. zum Mietvertrag, BGH MDR 2013, 262; NJW 2010, 1133) oder es muss zumindest Einvernehmen über einen von den Parteien gemeinsam gewonnenen Eindruck einer bestimmten Beschaffenheit bestanden haben (BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 - juris).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

  • BGH, 10.10.1969 - V ZR 155/66

    Kaufpreis einer vom Vorkaufsrecht betroffenen Teilfläche

  • BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

  • OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93

    Beginn der Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Abänderung des

  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

  • BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

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