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   OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03   

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https://dejure.org/2004,79995
OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03 (https://dejure.org/2004,79995)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2004 - 5 U 117/03 (https://dejure.org/2004,79995)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2004 - 5 U 117/03 (https://dejure.org/2004,79995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Erhöhung des Kaufpreises bei eintretender Bebaubarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Nach den §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO hat das Berufungsgericht im Hinblick auf die nach wie vor unterschiedlichen Funktionen von Berufung und Revision die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt (BGH NJW 2004, 2751, 2752).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist aber nur dann zulässig, wenn der Vertrag eine sogenannte "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (st. Rspr., zuletzt BGH NJW 2002, 2310 ).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Die Lücke kann auch darauf zurückzuführen sein, dass die Parteien einen Punkt offen gelassen haben, weil sie eine Regelung nicht für erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262).
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 377/96

    Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Für das Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht es aus, wenn diese Vertragsbedingungen für eine bestimmte Zahl von Verträgen entworfen werden, wobei beabsichtigt sein muss, diese wenigstens in drei Verträgen zu verwenden (BGH NJW 1998, 2286, 2287).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann danach auch die Feststellung eines betagten oder bedingten Anspruchs (BGHZ 28, 225, 234) der die Klärung angeblich schon bestehender Rechtsbeziehungen sein, wenn die daraus in Betracht kommenden Ansprüche noch von einer Bedingung abhängig sind (BGH NJW 1986, 2507 ).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann danach auch die Feststellung eines betagten oder bedingten Anspruchs (BGHZ 28, 225, 234) der die Klärung angeblich schon bestehender Rechtsbeziehungen sein, wenn die daraus in Betracht kommenden Ansprüche noch von einer Bedingung abhängig sind (BGH NJW 1986, 2507 ).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 5 U 117/03
    a) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1992, 436, 437).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04
    Der Kunde kann nicht verlangen, dass die Bank ihn ohne weiteres über alle irgendwie erheblichen Umstände aufklärt (OLG Hamm vom 13. Oktober 2004, Az.: 31 U 63/04, Seite 12, und vom 8. März 2004, Az.: 5 U 117/03, Seite 10 f).

    Selbst Verstöße gegen Banken- und bausparkassenrechtliche Vorschriften - wie sie im ... & ... -Bericht nachträglich attestiert werden - begründen keine Aufklärungspflicht (OLG Odelburg vom 29. September 2004, Az.: 5 U 56/04; OLG Hamm vom 8. März 2004, Az.: 5 U 117/03).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 53/05

    Keine Prospekthaftung der EM.TV AG im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien

    OLG Frankfurt/Main - Az. 5 U 117/03 vom 18.01.2005; LG Frankfurt/Main - Az. 3/7 O 43/01 vom 17.01.2003; .
  • LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 O 550/04

    Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten

    Die Festsetzung des Beleihungswertes erfolgt allein im Interesse des Kreditinstituts und ist nicht drittschützend; es obliegt dem Erwerber, sich vor Abschluss des Kaufvertrages selbst um die Werthaltigkeit des Objektes zu kümmern (OLG Hamm, 5 U 117/03, Urteil vom 08.03.2004, S. 11, Anlage E 17).
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