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   OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01   

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https://dejure.org/2002,3276
OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01 (https://dejure.org/2002,3276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2002 - 8 U 53/01 (https://dejure.org/2002,3276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 8 U 53/01 (https://dejure.org/2002,3276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff wegen eines zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens geleisteten Vorschusses nach § 26 Abs. 3 Insolvenzordnung (InsO); Verletzung der Antragspflicht; "Massekostenvorschuss" zur Ermöglichung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz Massearmut ; Verwendung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 26 Abs. 1; ; InsO § ... 26 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 26 Abs. 3; ; InsO § 26 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 54; ; InsO § 166; ; InsO § 170 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 171 Abs. 1; ; InsO § 171 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; KO § 107 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Massekostenvorschusserstattung gem. § 26 Abs. 3 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 632
  • ZIP 2003, 451
  • NZI 2003, 203
  • NZI 2003, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01
    Ein Schaden im vorgenannten Sinne ist der Klägerin mindestens bislang auch nicht entstanden; der mit der Klage beanspruchte Betrag gehört weder zu dem Quotenschaden eines Altgläubigers, noch zu dem Schaden, der nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. ZIP 1994, 1103; ZIP 1998, 776) einem Neugläubiger im Falle verspäteter Antragstellung erstattet werden könnte.
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01
    Ein Schaden im vorgenannten Sinne ist der Klägerin mindestens bislang auch nicht entstanden; der mit der Klage beanspruchte Betrag gehört weder zu dem Quotenschaden eines Altgläubigers, noch zu dem Schaden, der nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. ZIP 1994, 1103; ZIP 1998, 776) einem Neugläubiger im Falle verspäteter Antragstellung erstattet werden könnte.
  • LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06

    Erstattung eines Vorschusses für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Erreicht (oder übersteigt) der voraussichtlich aus der Verwertung des Schuldnervermögens unter Einschluss der mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände zu erzielende Erlös die voraussichtlichen Verfahrenskosten, ist ein Massekostenvorschuss nicht erforderlich, um die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse zu vermeiden (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 632 [OLG Brandenburg 17.01.2002 - 8 U 53/01] ).
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